G25-Kosten in 60 Sekunden
Für die G25-Untersuchung gibt es keinen einheitlichen Festpreis. Vier öffentlich zugängliche Basispreise lagen bei unserer Prüfung am 14. August 2026 zwischen 65 und 120 Euro netto je Person. Diese Spanne ist kein Marktmittelwert: Ein Angebot betrifft einen digitalen Ablauf, andere schließen bestimmte Sehprüfungen aus oder berechnen ärztliche Zeit zusätzlich.
| Kostenfrage | Belastbare Kurzantwort |
|---|---|
| Was kostet eine G25? | In der geprüften Stichprobe 65 bis 120 Euro netto als Basispreis, abhängig von Format und Umfang |
| Ist das der Endpreis? | Nicht zwingend; Diagnostik, Zeit, Reise, Ausfall und Umsatzsteuer können hinzukommen |
| Wer zahlt bei betrieblicher Veranlassung? | Das Unternehmen, sofern die Eignungsbeurteilung rechtmäßig und für die Arbeit veranlasst ist |
| Gibt es einen Kassensatz? | Nein; die betriebliche Eignungsbeurteilung ist keine gewöhnliche Krankenbehandlung |
| Wie wird fair verglichen? | Über denselben Anlass, dasselbe Tätigkeitsprofil, eingeschlossene Tests und den vollständigen Bruttopreis |
Der frühere DGUV Grundsatz G25 heißt in den aktuellen DGUV-Empfehlungen E FSÜ für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. „G25“ bleibt der geläufige Suchbegriff, bezeichnet aber weder einen gesetzlichen Einheitspreis noch automatisch eine Pflichtuntersuchung.
Öffentliche G25-Preise 2026 im Vergleich
Die Tabelle dokumentiert frei zugängliche Anbieterangaben. Wir stehen mit den genannten Stellen in keiner Geschäftsbeziehung und leiten aus vier Angeboten keine Preisempfehlung ab. Die Beispiele zeigen, welche Informationen neben der Zahl benötigt werden.
| Anbieterangabe, geprüft am 14.08.2026 | Veröffentlichter Preis | Erkennbare Abgrenzung |
|---|---|---|
| Deutsches Zentrum für Arbeitsmedizin, G25 | 65,00 € netto, 77,35 € brutto | Anbieter beschreibt einen rund zehnminütigen Online-Ablauf; Eignung für das konkrete Tätigkeitsprofil und erforderliche Gerätediagnostik gesondert prüfen |
| Medic Assistance, Preisliste ab 01.04.2026 | 86,18 € netto, 102,55 € brutto | E FSÜ ohne Perimetrie und Dämmerungssehen; Liste enthält weitere mögliche Zusatzpositionen |
| Öffentliche Preisliste Eignungsuntersuchungen 2026 | 119,44 € netto | G25/E FSÜ ohne Perimetrie; laut Fußnote zuzüglich Laborkosten und Umsatzsteuer |
| Arbeitsmedizin Berlin/Brandenburg, Angebot und Preise | 120,00 € netto, 142,80 € brutto | keine zusätzlichen Laborkosten; zusätzlich Vergütung nach Zeit |
Die erste und die vierte Zeile unterscheiden sich beim rechnerischen Bruttopreis um 65,45 Euro. Das beweist noch keinen Preisvorteil: Durchführung, Diagnostik und zusätzliche Zeit sind verschieden beschrieben. Ein belastbarer Vergleich entsteht erst, wenn alle Anbieter auf dasselbe Anforderungsprofil kalkulieren.
Häufig sichtbare Ratgeberspannen von 60 bis 150 Euro oder sogar 80 bis 260 Euro sind für die Beschaffung zu ungenau. Ohne Erhebungsdatum, Steuerstatus, Anbieterzahl und Leistungsumfang lässt sich nicht erkennen, ob ein Wert Basispreis, Endpreis oder bloße Schätzung ist.
Warum der G25-Preis vom Tätigkeitsprofil abhängt
E FSÜ ist keine starre Untersuchungsschablone. Die ärztliche Fragestellung muss zu einer konkreten Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeit passen. Ein Stapler in einem abgesperrten Lager, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr und eine Leitwarte mit sicherheitskritischen Reaktionen können unterschiedliche Anforderungen stellen.
Nach der DGUV Information 250-010 zu Eignungsbeurteilungen braucht die Beurteilung eine Rechtsgrundlage, einen konkreten Anlass und eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Das Anforderungsprofil beeinflusst anschließend, welche ärztlichen und diagnostischen Leistungen fachlich erforderlich sind. Der Preis darf diese vorgelagerte Prüfung nicht ersetzen.
Für die Anfrage sollten mindestens feststehen:
- Arbeitsmittel, Fahrzeug oder zu überwachender Prozess,
- Einsatzort, Verkehrswege und mögliche Drittgefährdung,
- Schichtbedingungen und besondere Umwelteinflüsse,
- verbleibende Risiken nach technischen und organisatorischen Maßnahmen,
- benötigte tätigkeitsbezogene Aussage,
- vorhandene spezielle Nachweise, etwa nach Fahrerlaubnisrecht.
Die medizinischen Einzelinhalte gehören zur Seite G25-Untersuchung: Inhalt und Ablauf. Ob und auf welcher Grundlage eine Eignungsbeurteilung überhaupt zulässig ist, behandelt G25-Untersuchung: Pflicht oder freiwillig?.
Wer muss die G25-Untersuchung bezahlen?
Die DGUV-FAQ zu Eignungsbeurteilungen beantwortet die Kostenfrage eindeutig: Kosten für Eignungsbeurteilungen muss das Unternehmen tragen; sie dürfen den versicherten Personen nicht auferlegt werden. Ergänzend bestimmt § 3 Absatz 3 ArbSchG, dass Arbeitgeber Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht den Beschäftigten auferlegen dürfen.
Diese Aussage setzt voraus, dass der Betrieb eine zulässige, tätigkeitsbezogene Eignungsbeurteilung veranlasst. Sie macht die frühere G25 nicht automatisch verpflichtend. Erst Grundlage und Anlass klären, dann Auftrag und Kostenträger festlegen.
| Anlass | Typischer Kostenträger | Vor der Buchung klären |
|---|---|---|
| betrieblich verlangte E-FSÜ-Beurteilung | Unternehmen | Rechtsgrundlage, Tätigkeitsprofil, Verhältnismäßigkeit und Leistungsumfang |
| arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV | Unternehmen | Vorsorgeart und strikte Trennung vom Eignungszweck |
| Fahrerlaubnisantrag nach FeV | antragstellende Person, sofern keine andere Vereinbarung besteht | benötigter FeV-Nachweis und mögliche freiwillige Erstattung durch das Unternehmen |
| private oder selbst veranlasste Bescheinigung | auftraggebende Person | Zweck, Verwertbarkeit und Preis vorab bestätigen lassen |
Die verkehrsmedizinische FAQ von BG prevent grenzt die Kosten ebenfalls ab: Bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen im Auftrag des Unternehmens trägt dieses die Kosten, bei Fahrerlaubnisuntersuchungen grundsätzlich die antragstellende Person. Eine betriebliche Erstattungsvereinbarung kann davon unabhängig bestehen.
Diese Positionen gehören in jedes G25-Angebot
Ein Preis pro Person ist nur brauchbar, wenn eingeschlossene und ausgeschlossene Leistungen benannt sind.
| Kostenblock | Im Angebot konkretisieren | Häufiges Vergleichsproblem |
|---|---|---|
| Auftragsklärung | Anlass, Rechtsgrundlage, Tätigkeit, Anforderungsprofil | pauschaler Auftrag „G25“ ohne genaue Fragestellung |
| ärztliche Leistung | Anamnese, Beratung, Untersuchung, Bescheinigung | Terminpreis ohne Angabe zur Nachbereitung |
| Sehfunktionen | Sehschärfe, Farbsehen, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen, Blendung | Perimetrie oder Dämmerungssehen ausdrücklich ausgeschlossen |
| weitere Funktionen | Hörprüfung, Gleichgewicht, Reaktion oder andere tätigkeitsbezogene Verfahren | Testpaket passt nicht zur tatsächlichen Aufgabe |
| Labor und Material | Umfang, Fremdlabor, Urintest, Wiederholungen | niedriger Basispreis mit offenen Zusatzpositionen |
| Zeitabrechnung | eingeschlossene Minuten, Taktung, Unterlagenprüfung, Rückfragen | Fallpauschale plus unbestimmte Zeitvergütung |
| Vor-Ort-Leistung | Mindestdauer, Mindestteilnehmer, Raum und Geräte | günstiger Fallpreis, aber teurer halber Einsatztag |
| Reise | Fahrzeit, Kilometer, Parken und mögliche Übernachtung | Reise erscheint erst auf der Rechnung |
| Ausfall | Absagefrist, Ersatzperson, nicht wahrgenommener Termin | volle Berechnung unbesetzter Zeitfenster |
| Steuer | Nettopreis, Steuersatz oder Befreiung, Bruttopreis | Nettoangebot wird mit Bruttopreis verglichen |
Nicht jede genannte Untersuchung ist in jedem Fall erforderlich. Die ärztliche Stelle muss den Umfang fachlich festlegen. Für den Einkauf bedeutet das: kein möglichst großes Standardpaket bestellen, sondern ein nachvollziehbares Verfahren für das konkrete Tätigkeitsprofil.
Netto, Brutto und Umsatzsteuer richtig lesen
Mehrere öffentliche Listen berechnen für Eignungsbeurteilungen 19 Prozent Umsatzsteuer. Das passt zur amtlichen Einordnung: Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 UStG nennt Gutachten über Berufstauglichkeit als Leistungen, die grundsätzlich nicht der steuerfreien Heilbehandlung dienen.
Die steuerliche Behandlung richtet sich trotzdem nach Zweck und tatsächlicher Leistung. Arbeitsmedizinische Vorsorge mit präventivem Gesundheitszweck kann anders ausgewiesen werden als eine Eignungsaussage im Interesse eines Dritten. Deshalb sind Sammelpositionen wie „arbeitsmedizinische Untersuchung, 100 Euro“ unzureichend.
Ein Vergleichsblatt benötigt je Position:
- Nettopreis,
- angewandten Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung,
- Steuerbetrag,
- Bruttopreis,
- Leistungszweck und Einheit.
Beispiel: 120 Euro netto zuzüglich 19 Prozent ergeben 142,80 Euro brutto. Zwölf identische Termine kosten damit 1.713,60 Euro brutto, bevor Reise, zusätzliche Zeit oder Ausfälle hinzukommen. Die Rechnung ist nur ein Kalkulationsbeispiel, kein empfohlener Preis.
Drei realistische Budgetmodelle
Einzeltermin in einer Praxis
Budget = vollständiger Bruttopreis je Termin + betriebliche Fahrtkosten + interne Terminzeit.
Das Modell eignet sich für wenige Personen. Der Betrieb sollte klären, ob Nachfragen, Bescheinigung und mögliche Zusatzdiagnostik bereits enthalten sind. Ein vermeintlich niedriger Preis verliert seinen Vorteil, wenn ein zweiter Termin für fehlende Funktionsprüfungen nötig wird.
Mehrere Beschäftigte an einem externen Standort
Budget = Bruttopreis je Profil × Fallzahl + erwartete Ausfallkosten + Koordination.
Planen Sie verschiedene Tätigkeitsprofile getrennt. Nicht jede Person benötigt automatisch denselben Umfang. Lassen sich Zeitfenster nachbesetzen, sollte dies in der Absageregel stehen.
Untersuchung im Betrieb
Budget = Fallpreise oder Arztzeit + Anfahrt + Mindestdauer + Geräteaufwand + Raum- und Koordinationskosten.
Vor-Ort-Termine können bei ausreichender Fallzahl Wege und Arbeitsunterbrechungen reduzieren. Sie sind aber nur günstiger, wenn Mindestabnahme, Gerätebedarf, Terminbelegung und Datenschutz im bereitgestellten Raum berücksichtigt werden.
Für die übergreifende betriebsärztliche Jahreskalkulation gibt es die getrennten Beiträge Betriebsarzt Kosten 2026 und Kosten arbeitsmedizinischer Betreuung. Diese Seite bleibt bei der einzelnen E-FSÜ-Preisfrage.
Angebotscheck für vergleichbare G25-Preise
Senden Sie allen Anbietern dieselbe anonymisierte Leistungsanfrage und gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Anlass bestätigen: Ist eine Eignungsbeurteilung tatsächlich zulässig und erforderlich oder ist Vorsorge beziehungsweise ein FeV-Nachweis gemeint?
- Tätigkeit beschreiben: Arbeitsmittel, Umgebung, Schutzmaßnahmen und verbleibende Funktionsanforderungen angeben.
- Ärztliche Qualifikation klären: Wer verantwortet Untersuchung, Befundung und Bescheinigung? Die Providerfrage vertieft G25-Untersuchung beim Hausarzt.
- Leistungsmatrix ausfüllen lassen: Eingeschlossene Diagnostik, Ausschlüsse und Kriterien für Zusatzleistungen schriftlich erfassen.
- Gesamtpreis rechnen lassen: Netto, Steuer, Brutto, Zeit, Reise, Material, Ausfall und Mindestmengen zusammenführen.
- Ablauf prüfen: Terminart, Dauer, Geräte, Ergebniskanal, mögliche Nachuntersuchung und Bearbeitungszeit festlegen.
- Datenschutz begrenzen: Für Angebot und Rechnung genügen Fallzahl, Leistungsart, Datum und Kostenstelle. Diagnosen oder Messwerte sind nicht erforderlich.
- Pilotfall auswerten: Rechnung, tatsächlicher Ablauf und fehlende Positionen vor einer größeren Serie prüfen.
Der niedrigste Gesamtpreis ist nur dann wirtschaftlich, wenn das Verfahren die konkrete Fragestellung fachgerecht beantwortet und keine vermeidbare Doppeluntersuchung erzeugt.
Was darf auf Rechnung und Kostenübersicht stehen?
Medizinische Befunde bleiben bei der ärztlichen Stelle. Eine betriebliche Kostenübersicht kann Anbieter, Leistungsbezeichnung, Terminstatus, Anzahl, Einzelpreis, Steuer, Gesamtbetrag und Kostenstelle enthalten. Diagnosen, Medikamente, Laborwerte oder detaillierte Seh- und Hörbefunde gehören nicht hinein.
Auch Vorsorge und Eignung müssen getrennt bleiben. § 3 Absatz 3 ArbMedVV verlangt grundsätzlich getrennte Durchführung; bei einem gemeinsamen Termin aus betrieblichen Gründen sind die unterschiedlichen Zwecke offenzulegen. Diese Trennung sollte sich in Auftrag, Bescheinigung, Rechnung und betrieblichem Status wiederfinden.
ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Termin, Anbieter, Kostenstelle, organisatorischen Status und Wiedervorlage verwalten. Die Software benötigt weder Diagnose noch Untersuchungswert. Welche nächste Frist gilt, erklärt G25-Untersuchung: Wie oft?.
Typische Kostenfehler vermeiden
- Nur den Fallpreis vergleichen: Zusatztests, Zeit, Steuer und Reise fehlen in der Summe.
- G25 mit Vorsorge gleichsetzen: Der unterschiedliche Zweck verändert Recht, Ablauf, Rechnung und Bescheinigung.
- Ungeprüft jede Person anmelden: Die Kostenentscheidung beginnt bei Anlass und Tätigkeitsprofil, nicht beim Kalender.
- FeV-Nachweis doppelt beauftragen: Vorhandene gesetzliche Nachweise zuerst auf ihren konkreten Aussagewert prüfen.
- Diagnostik nach Preis auswählen: Die ärztliche Fragestellung bestimmt den erforderlichen Umfang.
- Online und vor Ort gleichsetzen: Format, Geräte, ärztlicher Kontakt und Verwertbarkeit müssen vergleichbar sein.
- Medizinische Daten in Einkaufssystemen speichern: Für Beschaffung und Controlling reichen organisatorische Angaben.
Abgrenzung im G25-Cluster
- Diese Seite: aktuelle G25-Kosten, Kostenträger, Preisbestandteile, Umsatzsteuer, Budget und Angebotsvergleich
- G25-Untersuchung im Überblick: Begriff, Zweck und betrieblicher Gesamtprozess
- G25-Untersuchung: Pflicht oder freiwillig?: Rechtsgrundlage, Anlass und Verhältnismäßigkeit
- G25-Untersuchung: Inhalt und Ablauf: mögliche ärztliche und diagnostische Bestandteile
- G25-Untersuchung: Wie oft?: Fristen, Gültigkeit und Wiederholungsanlässe
- G25-Untersuchung beim Hausarzt: fachliche Qualifikation und Anbieterwahl
- Arbeitsmedizinische Untersuchung: Abgrenzung von Vorsorge, Eignung und weiteren Untersuchungsanlässen
Damit besitzt diese Seite ausschließlich die Suchintention „G25 Untersuchung Kosten, Preise und wer zahlt“. Pflicht, Ablauf, Fristen und Anbieterqualifikation bleiben auf den dafür vorgesehenen Clusterseiten.
Quellenstand und Methodik
Preis- und Rechtsstand: 14. August 2026. Für die Preisstichprobe wurden vier frei zugängliche Anbieterangaben mit erkennbarem Preis ausgewertet. Verglichen wurden Veröffentlichungsstand, Netto- oder Bruttoangabe, erkennbare Ausschlüsse und zusätzliche Kostenhinweise. Die Auswahl ist weder vollständig noch repräsentativ und wird nicht als durchschnittlicher Marktpreis ausgegeben.
Die rechtliche Einordnung beruht auf § 3 ArbSchG, § 3 ArbMedVV, der DGUV Information 250-010 vom Mai 2024, der DGUV-FAQ zu Eignungsbeurteilungen und den DGUV Empfehlungen, zweite Auflage September 2024. Die Umsatzsteuerhinweise ersetzen keine steuerliche Beratung.
Verbindlich sind Rechtsgrundlage, Tätigkeitsprofil, individuelles Angebot und Vertrag. Bei unklarer Zulässigkeit, besonderer Branchenregel oder arbeitsrechtlichem Streit sollten Betriebsarzt, Interessenvertretung und qualifizierte Rechts- beziehungsweise Steuerberatung passend zum Fall einbezogen werden.