G25-Kosten in 60 Sekunden

Für die G25-Untersuchung gibt es keinen einheitlichen Festpreis. Vier öffentlich zugängliche Basispreise lagen bei unserer Prüfung am 14. August 2026 zwischen 65 und 120 Euro netto je Person. Diese Spanne ist kein Marktmittelwert: Ein Angebot betrifft einen digitalen Ablauf, andere schließen bestimmte Sehprüfungen aus oder berechnen ärztliche Zeit zusätzlich.

Kostenfrage Belastbare Kurzantwort
Was kostet eine G25? In der geprüften Stichprobe 65 bis 120 Euro netto als Basispreis, abhängig von Format und Umfang
Ist das der Endpreis? Nicht zwingend; Diagnostik, Zeit, Reise, Ausfall und Umsatzsteuer können hinzukommen
Wer zahlt bei betrieblicher Veranlassung? Das Unternehmen, sofern die Eignungsbeurteilung rechtmäßig und für die Arbeit veranlasst ist
Gibt es einen Kassensatz? Nein; die betriebliche Eignungsbeurteilung ist keine gewöhnliche Krankenbehandlung
Wie wird fair verglichen? Über denselben Anlass, dasselbe Tätigkeitsprofil, eingeschlossene Tests und den vollständigen Bruttopreis

Der frühere DGUV Grundsatz G25 heißt in den aktuellen DGUV-Empfehlungen E FSÜ für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. „G25“ bleibt der geläufige Suchbegriff, bezeichnet aber weder einen gesetzlichen Einheitspreis noch automatisch eine Pflichtuntersuchung.

Öffentliche G25-Preise 2026 im Vergleich

Die Tabelle dokumentiert frei zugängliche Anbieterangaben. Wir stehen mit den genannten Stellen in keiner Geschäftsbeziehung und leiten aus vier Angeboten keine Preisempfehlung ab. Die Beispiele zeigen, welche Informationen neben der Zahl benötigt werden.

Anbieterangabe, geprüft am 14.08.2026 Veröffentlichter Preis Erkennbare Abgrenzung
Deutsches Zentrum für Arbeitsmedizin, G25 65,00 € netto, 77,35 € brutto Anbieter beschreibt einen rund zehnminütigen Online-Ablauf; Eignung für das konkrete Tätigkeitsprofil und erforderliche Gerätediagnostik gesondert prüfen
Medic Assistance, Preisliste ab 01.04.2026 86,18 € netto, 102,55 € brutto E FSÜ ohne Perimetrie und Dämmerungssehen; Liste enthält weitere mögliche Zusatzpositionen
Öffentliche Preisliste Eignungsuntersuchungen 2026 119,44 € netto G25/E FSÜ ohne Perimetrie; laut Fußnote zuzüglich Laborkosten und Umsatzsteuer
Arbeitsmedizin Berlin/Brandenburg, Angebot und Preise 120,00 € netto, 142,80 € brutto keine zusätzlichen Laborkosten; zusätzlich Vergütung nach Zeit

Die erste und die vierte Zeile unterscheiden sich beim rechnerischen Bruttopreis um 65,45 Euro. Das beweist noch keinen Preisvorteil: Durchführung, Diagnostik und zusätzliche Zeit sind verschieden beschrieben. Ein belastbarer Vergleich entsteht erst, wenn alle Anbieter auf dasselbe Anforderungsprofil kalkulieren.

Häufig sichtbare Ratgeberspannen von 60 bis 150 Euro oder sogar 80 bis 260 Euro sind für die Beschaffung zu ungenau. Ohne Erhebungsdatum, Steuerstatus, Anbieterzahl und Leistungsumfang lässt sich nicht erkennen, ob ein Wert Basispreis, Endpreis oder bloße Schätzung ist.

Warum der G25-Preis vom Tätigkeitsprofil abhängt

E FSÜ ist keine starre Untersuchungsschablone. Die ärztliche Fragestellung muss zu einer konkreten Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeit passen. Ein Stapler in einem abgesperrten Lager, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr und eine Leitwarte mit sicherheitskritischen Reaktionen können unterschiedliche Anforderungen stellen.

Nach der DGUV Information 250-010 zu Eignungsbeurteilungen braucht die Beurteilung eine Rechtsgrundlage, einen konkreten Anlass und eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Das Anforderungsprofil beeinflusst anschließend, welche ärztlichen und diagnostischen Leistungen fachlich erforderlich sind. Der Preis darf diese vorgelagerte Prüfung nicht ersetzen.

Für die Anfrage sollten mindestens feststehen:

  • Arbeitsmittel, Fahrzeug oder zu überwachender Prozess,
  • Einsatzort, Verkehrswege und mögliche Drittgefährdung,
  • Schichtbedingungen und besondere Umwelteinflüsse,
  • verbleibende Risiken nach technischen und organisatorischen Maßnahmen,
  • benötigte tätigkeitsbezogene Aussage,
  • vorhandene spezielle Nachweise, etwa nach Fahrerlaubnisrecht.

Die medizinischen Einzelinhalte gehören zur Seite G25-Untersuchung: Inhalt und Ablauf. Ob und auf welcher Grundlage eine Eignungsbeurteilung überhaupt zulässig ist, behandelt G25-Untersuchung: Pflicht oder freiwillig?.

Wer muss die G25-Untersuchung bezahlen?

Die DGUV-FAQ zu Eignungsbeurteilungen beantwortet die Kostenfrage eindeutig: Kosten für Eignungsbeurteilungen muss das Unternehmen tragen; sie dürfen den versicherten Personen nicht auferlegt werden. Ergänzend bestimmt § 3 Absatz 3 ArbSchG, dass Arbeitgeber Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht den Beschäftigten auferlegen dürfen.

Diese Aussage setzt voraus, dass der Betrieb eine zulässige, tätigkeitsbezogene Eignungsbeurteilung veranlasst. Sie macht die frühere G25 nicht automatisch verpflichtend. Erst Grundlage und Anlass klären, dann Auftrag und Kostenträger festlegen.

Anlass Typischer Kostenträger Vor der Buchung klären
betrieblich verlangte E-FSÜ-Beurteilung Unternehmen Rechtsgrundlage, Tätigkeitsprofil, Verhältnismäßigkeit und Leistungsumfang
arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV Unternehmen Vorsorgeart und strikte Trennung vom Eignungszweck
Fahrerlaubnisantrag nach FeV antragstellende Person, sofern keine andere Vereinbarung besteht benötigter FeV-Nachweis und mögliche freiwillige Erstattung durch das Unternehmen
private oder selbst veranlasste Bescheinigung auftraggebende Person Zweck, Verwertbarkeit und Preis vorab bestätigen lassen

Die verkehrsmedizinische FAQ von BG prevent grenzt die Kosten ebenfalls ab: Bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen im Auftrag des Unternehmens trägt dieses die Kosten, bei Fahrerlaubnisuntersuchungen grundsätzlich die antragstellende Person. Eine betriebliche Erstattungsvereinbarung kann davon unabhängig bestehen.

Diese Positionen gehören in jedes G25-Angebot

Ein Preis pro Person ist nur brauchbar, wenn eingeschlossene und ausgeschlossene Leistungen benannt sind.

Kostenblock Im Angebot konkretisieren Häufiges Vergleichsproblem
Auftragsklärung Anlass, Rechtsgrundlage, Tätigkeit, Anforderungsprofil pauschaler Auftrag „G25“ ohne genaue Fragestellung
ärztliche Leistung Anamnese, Beratung, Untersuchung, Bescheinigung Terminpreis ohne Angabe zur Nachbereitung
Sehfunktionen Sehschärfe, Farbsehen, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen, Blendung Perimetrie oder Dämmerungssehen ausdrücklich ausgeschlossen
weitere Funktionen Hörprüfung, Gleichgewicht, Reaktion oder andere tätigkeitsbezogene Verfahren Testpaket passt nicht zur tatsächlichen Aufgabe
Labor und Material Umfang, Fremdlabor, Urintest, Wiederholungen niedriger Basispreis mit offenen Zusatzpositionen
Zeitabrechnung eingeschlossene Minuten, Taktung, Unterlagenprüfung, Rückfragen Fallpauschale plus unbestimmte Zeitvergütung
Vor-Ort-Leistung Mindestdauer, Mindestteilnehmer, Raum und Geräte günstiger Fallpreis, aber teurer halber Einsatztag
Reise Fahrzeit, Kilometer, Parken und mögliche Übernachtung Reise erscheint erst auf der Rechnung
Ausfall Absagefrist, Ersatzperson, nicht wahrgenommener Termin volle Berechnung unbesetzter Zeitfenster
Steuer Nettopreis, Steuersatz oder Befreiung, Bruttopreis Nettoangebot wird mit Bruttopreis verglichen

Nicht jede genannte Untersuchung ist in jedem Fall erforderlich. Die ärztliche Stelle muss den Umfang fachlich festlegen. Für den Einkauf bedeutet das: kein möglichst großes Standardpaket bestellen, sondern ein nachvollziehbares Verfahren für das konkrete Tätigkeitsprofil.

Netto, Brutto und Umsatzsteuer richtig lesen

Mehrere öffentliche Listen berechnen für Eignungsbeurteilungen 19 Prozent Umsatzsteuer. Das passt zur amtlichen Einordnung: Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 UStG nennt Gutachten über Berufstauglichkeit als Leistungen, die grundsätzlich nicht der steuerfreien Heilbehandlung dienen.

Die steuerliche Behandlung richtet sich trotzdem nach Zweck und tatsächlicher Leistung. Arbeitsmedizinische Vorsorge mit präventivem Gesundheitszweck kann anders ausgewiesen werden als eine Eignungsaussage im Interesse eines Dritten. Deshalb sind Sammelpositionen wie „arbeitsmedizinische Untersuchung, 100 Euro“ unzureichend.

Ein Vergleichsblatt benötigt je Position:

  1. Nettopreis,
  2. angewandten Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung,
  3. Steuerbetrag,
  4. Bruttopreis,
  5. Leistungszweck und Einheit.

Beispiel: 120 Euro netto zuzüglich 19 Prozent ergeben 142,80 Euro brutto. Zwölf identische Termine kosten damit 1.713,60 Euro brutto, bevor Reise, zusätzliche Zeit oder Ausfälle hinzukommen. Die Rechnung ist nur ein Kalkulationsbeispiel, kein empfohlener Preis.

Drei realistische Budgetmodelle

Einzeltermin in einer Praxis

Budget = vollständiger Bruttopreis je Termin + betriebliche Fahrtkosten + interne Terminzeit.

Das Modell eignet sich für wenige Personen. Der Betrieb sollte klären, ob Nachfragen, Bescheinigung und mögliche Zusatzdiagnostik bereits enthalten sind. Ein vermeintlich niedriger Preis verliert seinen Vorteil, wenn ein zweiter Termin für fehlende Funktionsprüfungen nötig wird.

Mehrere Beschäftigte an einem externen Standort

Budget = Bruttopreis je Profil × Fallzahl + erwartete Ausfallkosten + Koordination.

Planen Sie verschiedene Tätigkeitsprofile getrennt. Nicht jede Person benötigt automatisch denselben Umfang. Lassen sich Zeitfenster nachbesetzen, sollte dies in der Absageregel stehen.

Untersuchung im Betrieb

Budget = Fallpreise oder Arztzeit + Anfahrt + Mindestdauer + Geräteaufwand + Raum- und Koordinationskosten.

Vor-Ort-Termine können bei ausreichender Fallzahl Wege und Arbeitsunterbrechungen reduzieren. Sie sind aber nur günstiger, wenn Mindestabnahme, Gerätebedarf, Terminbelegung und Datenschutz im bereitgestellten Raum berücksichtigt werden.

Für die übergreifende betriebsärztliche Jahreskalkulation gibt es die getrennten Beiträge Betriebsarzt Kosten 2026 und Kosten arbeitsmedizinischer Betreuung. Diese Seite bleibt bei der einzelnen E-FSÜ-Preisfrage.

Angebotscheck für vergleichbare G25-Preise

Senden Sie allen Anbietern dieselbe anonymisierte Leistungsanfrage und gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Anlass bestätigen: Ist eine Eignungsbeurteilung tatsächlich zulässig und erforderlich oder ist Vorsorge beziehungsweise ein FeV-Nachweis gemeint?
  2. Tätigkeit beschreiben: Arbeitsmittel, Umgebung, Schutzmaßnahmen und verbleibende Funktionsanforderungen angeben.
  3. Ärztliche Qualifikation klären: Wer verantwortet Untersuchung, Befundung und Bescheinigung? Die Providerfrage vertieft G25-Untersuchung beim Hausarzt.
  4. Leistungsmatrix ausfüllen lassen: Eingeschlossene Diagnostik, Ausschlüsse und Kriterien für Zusatzleistungen schriftlich erfassen.
  5. Gesamtpreis rechnen lassen: Netto, Steuer, Brutto, Zeit, Reise, Material, Ausfall und Mindestmengen zusammenführen.
  6. Ablauf prüfen: Terminart, Dauer, Geräte, Ergebniskanal, mögliche Nachuntersuchung und Bearbeitungszeit festlegen.
  7. Datenschutz begrenzen: Für Angebot und Rechnung genügen Fallzahl, Leistungsart, Datum und Kostenstelle. Diagnosen oder Messwerte sind nicht erforderlich.
  8. Pilotfall auswerten: Rechnung, tatsächlicher Ablauf und fehlende Positionen vor einer größeren Serie prüfen.

Der niedrigste Gesamtpreis ist nur dann wirtschaftlich, wenn das Verfahren die konkrete Fragestellung fachgerecht beantwortet und keine vermeidbare Doppeluntersuchung erzeugt.

Was darf auf Rechnung und Kostenübersicht stehen?

Medizinische Befunde bleiben bei der ärztlichen Stelle. Eine betriebliche Kostenübersicht kann Anbieter, Leistungsbezeichnung, Terminstatus, Anzahl, Einzelpreis, Steuer, Gesamtbetrag und Kostenstelle enthalten. Diagnosen, Medikamente, Laborwerte oder detaillierte Seh- und Hörbefunde gehören nicht hinein.

Auch Vorsorge und Eignung müssen getrennt bleiben. § 3 Absatz 3 ArbMedVV verlangt grundsätzlich getrennte Durchführung; bei einem gemeinsamen Termin aus betrieblichen Gründen sind die unterschiedlichen Zwecke offenzulegen. Diese Trennung sollte sich in Auftrag, Bescheinigung, Rechnung und betrieblichem Status wiederfinden.

ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Termin, Anbieter, Kostenstelle, organisatorischen Status und Wiedervorlage verwalten. Die Software benötigt weder Diagnose noch Untersuchungswert. Welche nächste Frist gilt, erklärt G25-Untersuchung: Wie oft?.

Typische Kostenfehler vermeiden

  • Nur den Fallpreis vergleichen: Zusatztests, Zeit, Steuer und Reise fehlen in der Summe.
  • G25 mit Vorsorge gleichsetzen: Der unterschiedliche Zweck verändert Recht, Ablauf, Rechnung und Bescheinigung.
  • Ungeprüft jede Person anmelden: Die Kostenentscheidung beginnt bei Anlass und Tätigkeitsprofil, nicht beim Kalender.
  • FeV-Nachweis doppelt beauftragen: Vorhandene gesetzliche Nachweise zuerst auf ihren konkreten Aussagewert prüfen.
  • Diagnostik nach Preis auswählen: Die ärztliche Fragestellung bestimmt den erforderlichen Umfang.
  • Online und vor Ort gleichsetzen: Format, Geräte, ärztlicher Kontakt und Verwertbarkeit müssen vergleichbar sein.
  • Medizinische Daten in Einkaufssystemen speichern: Für Beschaffung und Controlling reichen organisatorische Angaben.

Abgrenzung im G25-Cluster

Damit besitzt diese Seite ausschließlich die Suchintention „G25 Untersuchung Kosten, Preise und wer zahlt“. Pflicht, Ablauf, Fristen und Anbieterqualifikation bleiben auf den dafür vorgesehenen Clusterseiten.

Quellenstand und Methodik

Preis- und Rechtsstand: 14. August 2026. Für die Preisstichprobe wurden vier frei zugängliche Anbieterangaben mit erkennbarem Preis ausgewertet. Verglichen wurden Veröffentlichungsstand, Netto- oder Bruttoangabe, erkennbare Ausschlüsse und zusätzliche Kostenhinweise. Die Auswahl ist weder vollständig noch repräsentativ und wird nicht als durchschnittlicher Marktpreis ausgegeben.

Die rechtliche Einordnung beruht auf § 3 ArbSchG, § 3 ArbMedVV, der DGUV Information 250-010 vom Mai 2024, der DGUV-FAQ zu Eignungsbeurteilungen und den DGUV Empfehlungen, zweite Auflage September 2024. Die Umsatzsteuerhinweise ersetzen keine steuerliche Beratung.

Verbindlich sind Rechtsgrundlage, Tätigkeitsprofil, individuelles Angebot und Vertrag. Bei unklarer Zulässigkeit, besonderer Branchenregel oder arbeitsrechtlichem Streit sollten Betriebsarzt, Interessenvertretung und qualifizierte Rechts- beziehungsweise Steuerberatung passend zum Fall einbezogen werden.