G24-Kosten in 60 Sekunden

Für die sogenannte G24 Untersuchung gibt es keine amtliche Gebührenpauschale. Fünf frei erreichbare Preisquellen nannten bei unserer Prüfung Beträge von 30 bis 85 Euro je Vorsorge. Die Werte sind nicht wie gleiche Produkte vergleichbar: Ein Preis gilt nur in der Praxis, ein anderer bei Gruppen, ein dritter kommt mit zusätzlicher Zeitvergütung oder Umsatzsteuer.

Kostenfrage Antwort für die Planung
Gibt es einen gesetzlichen G24-Preis? Nein, Anbieter und Auftraggeber vereinbaren die Vergütung
Wer bezahlt die betriebliche Vorsorge? Der Arbeitgeber; Beschäftigte dürfen nicht mit Arbeitsschutzkosten belastet werden
Reicht der sichtbare Terminpreis? Selten, denn Zeit, Reise, Organisation und Ausfälle können hinzukommen
Ist jede G24-Leistung gleich? Nein, Beratung ist Kern der Vorsorge; Untersuchungen hängen vom Einzelfall und der Zustimmung ab
Gehören Handschuhe und Hautmittel zum Arzthonorar? Nein, betriebliche Schutzmaßnahmen werden separat geplant

„G24“ ist ein weiterhin gebräuchlicher Such- und Einkaufsbegriff. Die früheren DGUV Grundsätze wurden jedoch durch die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen ersetzt. Für den Betrieb zählt der Vorsorgeanlass aus der ArbMedVV, nicht die Bestellung eines starren Untersuchungspakets.

Die breite Einordnung von Zweck, Zielgruppe und Hautgefährdung steht auf der Seite G24 Untersuchung. Diese Seite bleibt beim Preis: Welche Angaben veröffentlicht sind, wer zahlt und wie ein prüfbares Budget entsteht.

Öffentliche G24-Preise im Vergleich

Die Tabelle bildet eine nicht repräsentative Stichprobe frei zugänglicher Angaben ab. Geprüft wurde am 19. August 2026. Wir stehen mit den genannten Anbietern in keiner Geschäftsbeziehung. Preislisten mit Stand 2024 oder 2025 können inzwischen geändert worden sein; vor einer Bestellung ist ein aktuelles Angebot nötig.

Quelle und veröffentlichter Stand Genannter G24-Preis Sichtbare Bedingung oder Abgrenzung
Arbeitsmedizin-Betriebsarzt, Preisliste 09/2025 30 € netto, als umsatzsteuerfrei bezeichnet zusätzlich Vergütung nach Zeit laut Vertrag oder Vereinbarung
GRIMEDIO, Preisliste 08/2025 33 € Liste bezeichnet Vorsorgen als umsatzsteuerfrei; Fremdleistungen und Ausfälle können hinzukommen
Pro Praxis, Gebührenordnung 50 € je Vorsorge Gebührenordnung nennt den Preis zuzüglich Umsatzsteuer; Reise und kurzfristige Ausfälle sind geregelt
untersuchung.io, G24 Vorsorge 79 € inklusive Umsatzsteuer einmaliger Onlinepreis; konkreten Ablauf und Untersuchungsmöglichkeiten vor Auftrag klären
DOKTUS, G24 Haut und Preisliste 01/2024 ab 50 € in der Gruppe; ältere Liste: 70 € einzeln und 85 € ohne Grundbetreuungsvertrag Gruppengröße und Vertragsstatus verändern den Preis; Labor und Impfstoffe laut Liste separat

Die Stichprobe erlaubt keine Aussage über einen durchschnittlichen Marktpreis. Sie zeigt aber drei Beschaffungsfehler: Ein Nettopreis wird mit einem Bruttopreis verglichen, eine Gruppenrate mit einem Einzeltermin oder eine Fallpauschale mit einer Pauschale plus Zeitabrechnung. Schon dadurch kann das scheinbar günstigste Angebot am Ende teurer sein.

Was mit „G24 Untersuchung“ fachlich gemeint ist

Rechtlich geht es um arbeitsmedizinische Vorsorge bei Hautgefährdung, zum Beispiel durch Feuchtarbeit oder bestimmte Gefahrstoffe. Ob Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge vorliegt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und dem Anhang der ArbMedVV. Die Einzelheiten gehören zur Clusterseite Ist die G24 Untersuchung Pflicht?.

Für einen Preisvergleich genügt trotzdem nicht die Zeile „G24, zehn Personen“. Der Anbieter braucht mindestens:

  • Tätigkeit, Arbeitsbereich und Standort,
  • Vorsorgeanlass und Einordnung durch die Gefährdungsbeurteilung,
  • verwendete Stoffe, Gemische und relevante Sicherheitsdatenblätter,
  • Art und Dauer des Hautkontakts sowie Handwaschvorgänge,
  • Zusammenspiel mit flüssigkeitsdichten Handschuhen,
  • vorhandene technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen,
  • Zahl der Personen, Schichten, Sprachen und gewünschte Terminform.

Die aktuelle TRGS 401 erläutert die Beurteilung von Hautkontakt und Feuchtarbeit. Sie stellt unter anderem klar, dass das ausschließliche Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe allein keine Feuchtarbeit ist. Pauschale Altangaben zu Handschuhstunden können daher zu einer falschen Terminmenge und damit auch zu einer falschen Kostenplanung führen.

Wer die G24-Kosten trägt

Bei einem betrieblichen Vorsorgeanlass liegt die Organisation beim Arbeitgeber. § 3 Absatz 3 ArbSchG untersagt es, diese Arbeitsschutzkosten auf Beschäftigte abzuwälzen. Nach dem aktuellen FAQ-Katalog des Ausschusses für Arbeitsmedizin bezahlt der Arbeitgeber grundsätzlich die Beratung, erforderliche Untersuchungen und weitere Bestandteile der Vorsorge, sofern kein anderer Kostenträger besteht.

Nach § 3 ArbMedVV soll arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden. Ein belastbares Arbeitgeberbudget erfasst deshalb auch:

  • bezahlte Termin-, Warte- und betriebliche Wegezeit,
  • Fahrtkosten zu einer externen Praxis,
  • Koordination durch Personalabteilung oder Arbeitsschutz,
  • notwendige Sprachmittlung und barrierefreie Organisation,
  • Ausfallhonorare für nicht wahrgenommene Termine,
  • Folgetermine, wenn medizinisch oder organisatorisch erforderlich.

Eine privat beauftragte Behandlung einer Hauterkrankung ist davon zu trennen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht ersatzweise den betrieblichen Vorsorgeauftrag. Auch ein Hautarztverfahren nach den Regeln der Unfallversicherung verfolgt einen anderen Zweck als die regulär organisierte Vorsorge.

Welche Leistung der Fallpreis abdecken sollte

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nicht mit einer verpflichtenden Reihe von Hauttests gleichzusetzen. Nach § 6 ArbMedVV gehören ein ärztliches Beratungsgespräch sowie Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese dazu. Die ärztliche Person prüft, ob körperliche oder klinische Untersuchungen für die individuelle Beratung erforderlich sind. Solche Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen der beschäftigten Person erfolgen.

Ein Angebot sollte deshalb nicht versprechen, jede Person identisch „zu untersuchen“. Es sollte den fachgerechten Prozess und mögliche Preisfolgen beschreiben:

Leistungsblock Vor Auftrag schriftlich klären
Auftragsprüfung Prüfung von Anlass, Tätigkeitsangaben und übergebenen Unterlagen enthalten?
ärztliches Gespräch Arbeitsanamnese, individuelle Beratung und Hautschutzberatung enthalten?
mögliche Untersuchung bei medizinischer Erforderlichkeit möglich und in der Pauschale enthalten?
Bescheinigung Ausstellung, Übermittlung und Berichtigung eingeschlossen?
betriebliche Rückmeldung anonymisierte Hinweise zu unzureichenden Schutzmaßnahmen ohne Befunde geregelt?
Terminservice Einladung, Umbuchung, Erinnerung und Ersatztermine enthalten?
Zusatzaufwand Preis für längere Gespräche, Fremdleistungen oder weitere ärztliche Abklärung genannt?
Datenschutz sichere Übermittlung und Trennung von Rechnung, Bescheinigung und Befund beschrieben?

Welche Inhalte Beschäftigte im Termin erwarten können, erläutert die separate Seite G24 Untersuchung: Inhalt. Die ärztliche Qualifikation und die Frage nach einer Hausarztpraxis behandelt G24 Untersuchung beim Hausarzt. So bleibt der Kostenvergleich auf sein eigenes Suchziel begrenzt.

Angebotsanfrage, mit der Preise vergleichbar werden

Senden Sie allen angefragten Stellen dasselbe anonymisierte Mengengerüst. Personenbezogene Gesundheitsangaben gehören nicht in die Preisanfrage. Ein kurzer Ausschreibungstext kann so aufgebaut sein:

Bitte kalkulieren Sie arbeitsmedizinische Vorsorge bei Hautgefährdung für 24 Beschäftigte an einem Standort. Die Gefährdungsbeurteilung weist die Vorsorgeanlässe je Tätigkeitsgruppe aus. Bitte nennen Sie Einzel- oder Gruppenpreis, enthaltene ärztliche und organisatorische Leistungen, Terminlänge, Mindestmenge, Reise, Zeitvergütung, Ausfallregel, Steuerstatus, mögliche Zusatzleistungen und den vollständigen Endpreis.

Für den Vergleich eignet sich eine Tabelle mit denselben Feldern:

  1. Preis je tatsächlich durchgeführtem Termin
  2. Mindestauftragswert oder Mindestzahl
  3. eingeschlossene ärztliche Zeit und Leistungsbestandteile
  4. Aufpreis für Vor-Ort-Durchführung, Reise und Rüstzeit
  5. Preis bei mehreren Vorsorgeanlässen in einem Termin
  6. Absagefrist und Ausfallhonorar
  7. Abrechnung medizinisch erforderlicher Zusatzleistungen
  8. Netto-, Steuer- und Endbetrag
  9. Laufzeit und Preisbindung des Angebots
  10. Zuständigkeit für Einladung, Datenschutz und Bescheinigung

Die Bewertung sollte nicht nur den niedrigsten Betrag markieren. Prüfen Sie daneben Terminverfügbarkeit, arbeitsmedizinische Qualifikation nach § 7 ArbMedVV, Kenntnis der Arbeitsplätze, erreichbare Beratung und ein Verfahren für erforderliche Untersuchungen.

Praxis, Vor-Ort-Termin oder Onlineangebot

Das wirtschaftlich passende Modell hängt von Fallzahl, Entfernung und Arbeitsorganisation ab.

Modell Typischer Kostenvorteil Häufig übersehener Posten
Einzeltermin in der Praxis keine Mindestgruppe und keine mobile Einrichtung Wegezeit, Fahrt, mehrere Termintage
Gruppentermin im Betrieb kurze Wege für viele Beschäftigte Mindestmenge, Raum, Reise, Leerlauf und Ausfälle
Termin im Betreuungsvertrag vorhandene Arbeitsplatzkenntnis und gemeinsame Planung Einzelvorsorge kann zusätzlich zur Grundbetreuung berechnet werden
Online- oder Hybridangebot flexible Terminierung und wenig Reise Organisation einer erforderlichen persönlichen Hautbetrachtung und belastbarer Arbeitsplatzbezug

Ein Onlinepreis ist nicht allein deshalb ungeeignet, weil die Beratung digital erfolgt. Umgekehrt beweist ein persönlicher Termin noch keine ausreichende Arbeitsplatzkenntnis. Der Betrieb sollte für jedes Modell prüfen, wie Beratung, freiwillige Untersuchung, ärztliche Verantwortung, Vertraulichkeit und Rückmeldung zu Schutzmängeln praktisch funktionieren.

Mehrere Vorsorgeanlässe in einem Termin bündeln

Hat eine beschäftigte Person neben Hautgefährdung noch einen weiteren Vorsorgeanlass, soll die Vorsorge nach § 3 ArbMedVV grundsätzlich in einem Termin stattfinden. Das kann Wege und doppelte Organisation vermeiden. Öffentliche Preislisten zeigen jedoch sehr verschiedene Kalkulationen: Ein Anbieter nennt einen kleinen Zuschlag, ein anderer einen eigenen Kombinationspreis.

Für den Einkauf folgt daraus:

  • Vorsorgeanlässe je Tätigkeitsgruppe vor der Anfrage ermitteln,
  • Kombinationen als eigene Mengenzeile anbieten lassen,
  • keine medizinischen Befunde oder Vermutungen über Einzelpersonen übermitteln,
  • prüfen, ob Gesprächs- und Dokumentationsanteile tatsächlich gebündelt werden,
  • Bescheinigung weiterhin nach den vorliegenden Anlässen führen.

Die Kosten für die allgemeine arbeitsmedizinische Betreuung und die Kosten eines Betriebsarztes sind eigene Kalkulationen. Ein laufender Vertrag kann Einzelvorsorgen einschließen, er kann sie aber auch gesondert abrechnen. Maßgeblich ist die konkrete Leistungsbeschreibung.

Rechenbeispiel für das vollständige Arbeitgeberbudget

Das folgende Beispiel ist eine Planungsrechnung, kein Preisversprechen. Angenommen werden 20 gebuchte Termine, 50 Euro je durchgeführter Vorsorge, zwei kurzfristige Ausfälle zum vollen Fallpreis, 280 Euro für Reise und Einrichtung sowie 45 Minuten interne Zeit je Person bei einem internen Kostensatz von 32 Euro pro Stunde.

Position Rechnung Betrag
18 durchgeführte Termine 18 × 50 € 900 €
2 kurzfristige Ausfälle 2 × 50 € 100 €
Reise und Einrichtung Pauschale im Beispiel 280 €
interne Termin- und Wegezeit 20 × 0,75 h × 32 € 480 €
Gesamtbudget 1.760 €

Der sichtbare Fallpreis lässt zunächst 1.000 Euro erwarten. Das vollständige Beispiel liegt bei 1.760 Euro oder 88 Euro je geplantem Termin. Ein Anbieter mit höherem Fallpreis kann wirtschaftlicher sein, wenn er Reise, Organisation und Ausfallrisiko senkt. Deshalb sollten Einkauf und Arbeitsschutz mindestens ein Basis-, ein Plan- und ein Ausfallszenario rechnen.

Arztrechnung und Hautschutzmaßnahmen getrennt planen

Vorsorge ersetzt keine Schutzmaßnahme. Die TRGS 401 ordnet technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Hautkontakt ein. Das hierfür benötigte Budget gehört nicht in den Vorsorgepreis, muss aber parallel vorhanden sein.

Getrennte Kostenstellen machen sichtbar, ob der Betrieb tatsächlich handelt:

  • Ersatz weniger geeigneter Arbeitsstoffe oder Verfahren,
  • geeignete Waschplätze und technische Hilfen,
  • passende Chemikalienschutzhandschuhe und Wechselvorrat,
  • Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel,
  • Erstellung und Pflege des Hautschutzplans,
  • Unterweisung, Trageversuche und Kontrolle der Wirksamkeit,
  • fachkundige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Eine billige Vorsorge gleicht fehlende Schutzmaßnahmen nicht aus. Umgekehrt entfällt ein vorgeschriebener Vorsorgeanlass nicht allein deshalb, weil hochwertige Handschuhe beschafft wurden. Die Gefährdungsbeurteilung muss Exposition und Schutzwirkung fachkundig einordnen.

Rechnung, Vorsorgekartei und Befunde trennen

Der Arbeitgeber bezahlt den Vorgang, erhält aber keine Diagnose und keinen individuellen Hautbefund. Nach § 6 ArbMedVV stellt die ärztliche Stelle Beschäftigten und Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber aus, dass, wann und aus welchem Anlass der Vorsorgetermin stattgefunden hat. Sie nennt außerdem, wann weitere Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist.

Für einen datensparsamen Ablauf bleiben vier Informationsbereiche getrennt:

Ablage Zulässiger betrieblicher Zweck Nicht dort ablegen
Gefährdungsbeurteilung Anlass, Tätigkeit, Exposition und Schutzmaßnahmen individuelle Diagnose
Bestellung und Rechnung Leistung, Kostenstelle, Menge und Betrag Hautbefund oder Anamnese
Vorsorgekartei Anlass, Datum und organisatorischer Nachweis Arztrechnung und medizinische Details
ärztliche Akte medizinische Dokumentation unter Schweigepflicht allgemeiner Zugriff des Betriebs

Auch bei einer Rechnungsprüfung ist kein Befund nötig. Stimmen Menge, Leistungsart, Terminbezug und vereinbarter Preis, kann die Buchhaltung zahlen, ohne zu erfahren, welche Person Hautveränderungen angesprochen oder eine Untersuchung abgelehnt hat.

Entscheidung vor der Beauftragung

Ein G24-Angebot ist beschaffungsreif, wenn alle folgenden Fragen beantwortet sind:

  • Beruht die Terminmenge auf der aktuellen Gefährdungsbeurteilung?
  • Ist „G24“ in einen konkreten Vorsorgeanlass bei Hautgefährdung übersetzt?
  • Sind Beratung, mögliche Untersuchung, Bescheinigung und Organisation beschrieben?
  • Sind Fallzahl, Vertragsbindung, Reise, Zeit, Ausfall und Zusatzleistungen eingepreist?
  • Lässt sich der Netto-, Steuer- und Endbetrag eindeutig nachvollziehen?
  • Sind mehrere Vorsorgeanlässe sinnvoll gebündelt?
  • Bleiben Befunde außerhalb von Bestellung, Rechnung und Vorsorgekartei?
  • Ist das Budget für Hautschutzmaßnahmen separat freigegeben?

Quellenstand und redaktionelle Prüfung

Stand: 19. August 2026. Die rechtliche Einordnung stützt sich auf die zu diesem Zeitpunkt abrufbare ArbMedVV, das Arbeitsschutzgesetz, die TRGS 401 in der Fassung vom 19. September 2024, den FAQ-Katalog des Ausschusses für Arbeitsmedizin und die DGUV-Empfehlungen. Die Preisstichprobe dokumentiert veröffentlichte Anbieterangaben und ist weder Marktstatistik noch Empfehlung. Für eine Vergabe sind aktueller Anlass, Leistungsumfang und ein schriftliches Angebot maßgeblich.