Kurzantwort: Wie viel kostet die G41-Untersuchung?
Öffentlich genannte Preise lagen in unserer Stichprobe vom 12. August 2026 zwischen 75,25 und 250 Euro pro Person. Diese Spanne ist weder ein Tarif noch eine Marktstatistik. Das untere Beispiel schließt ein EKG ausdrücklich aus; andere Anbieter nennen Pakete mit körperlicher Untersuchung, Funktionsdiagnostik oder möglicher Ergometrie. Teilweise kommt Umsatzsteuer hinzu.
Die frühere Bezeichnung G41 wurde 2022 durch die DGUV Empfehlung E ABS „Arbeiten mit Absturzgefahr“ ersetzt. Häufig geht es dabei um eine Eignungsbeurteilung, nicht um arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV. Vor einem Preisvergleich muss daher feststehen, welche konkrete Fragestellung rechtlich zulässig und medizinisch erforderlich ist.
Aktuelle Preisbeispiele im Vergleich
| Öffentlich sichtbare Quelle | Genannter Preis | Erkennbarer Umfang oder Hinweis | Vergleichsgrenze |
|---|---|---|---|
| Praxis Dr. Zöhl: Absturzgefahr bei Baumarbeiten | 75,25 € | ausdrücklich ohne EKG; Abrechnungshinweis zum AOK-Satz | enger tätigkeitsbezogener Zuschnitt, Steuerstatus nicht aus der Kurzangabe ableitbar |
| PIA – Privates Institut für Arbeitsmedizin | 126,44 € netto unter 40; 146,58 € netto über 40 | Hörtest, Labor, Gleichgewicht; Ruhe- oder Belastungs-EKG altersabhängig beschrieben | zuzüglich Umsatzsteuer; starres Anbieterpaket ist keine allgemeine medizinische Vorgabe |
| Verivox: arbeitsmedizinische Untersuchung | 150–195 € | als Kostenbeispiel für Arbeiten mit Absturzgefahr | Spanne ohne individuelles Angebot |
| Kaer Health: G41 / Arbeiten mit Absturzgefahr | 150–250 € | abhängig vom Umfang; Dauer mit 45–90 Minuten angegeben | redaktionelle Preisspanne, kein verbindliches Angebot |
Die Daten zeigen vor allem, warum ein Durchschnitt irreführend wäre. 75,25 Euro ohne EKG und ein Paket bis 250 Euro beantworten nicht dieselbe Leistungsfrage. Die Preisstichprobe dokumentiert öffentlich sichtbare Orientierungspunkte; ein Betrieb braucht trotzdem ein Angebot für sein Anforderungsprofil, seine Region und seine Personenzahl.
Wer muss die G41-Kosten bezahlen?
Die DGUV-FAQ zu Eignungsbeurteilungen beantwortet die Kostenfrage eindeutig: Die Kosten müssen vom Unternehmen getragen werden und dürfen den Versicherten nicht auferlegt werden. § 3 Absatz 3 ArbSchG bestimmt ergänzend, dass der Arbeitgeber Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht den Beschäftigten auferlegen darf.
Diese Kostentragung macht eine Untersuchung aber nicht automatisch zulässig. Die aktuelle DGUV Information 250-010 verlangt für Eignungsbeurteilungen einen konkreten Anlass, eine tragfähige Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit. Eine Gefährdungsbeurteilung beschreibt das Anforderungsprofil, ist aber nicht allein schon die Rechtsgrundlage für jeden medizinischen Test.
Für die Preisplanung folgt daraus die richtige Reihenfolge:
- Tätigkeit und Absturzrisiko fachkundig beurteilen.
- Technische und organisatorische Sicherung ausschöpfen.
- Eignungszweck, Rechtsgrundlage und erforderliche Aussage festlegen.
- Erst danach einen begrenzten medizinischen Leistungsumfang anfragen.
Die Rechtsfrage behandelt die Seite G41 Pflicht oder freiwillig ausführlich. Diese Kostenseite setzt eine zulässige Beauftragung voraus und bewertet nur deren wirtschaftliche Organisation.
Welche Leistungen treiben den Preis?
Ärztliche Zeit und Anforderungsprofil
Ein konkretes Tätigkeitsprofil verkürzt unnötige Rückfragen und verhindert Standardpakete ohne Bezug zur Arbeit. Arbeit auf einer gesicherten Plattform, seilunterstützter Zugang und Rettungsaufgaben können unterschiedliche körperliche und sensorische Anforderungen stellen. Je komplexer Fragestellung und Beratung, desto höher kann der ärztliche Zeitbedarf sein.
Funktionsdiagnostik
Je nach Tätigkeit und ärztlicher Begründung können Seh-, Hör-, Gleichgewichts- oder Koordinationstests hinzukommen. Ein Ruhe-EKG, eine Ergometrie oder Laborwerte erhöhen typischerweise Zeit- und Geräteaufwand. Sie sind aber nicht deshalb automatisch erforderlich, weil ein Anbieter sie in ein Alters- oder Komplettpaket schreibt. Den möglichen medizinischen Umfang grenzt die Seite G41 Inhalt und Ablauf ein.
Umsatzsteuer
Mehrere Preisangaben im Markt nennen Nettobeträge zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, weil die konkrete Eignungsleistung entsprechend abgerechnet wird. Andere Webseiten zeigen Endpreise oder lassen den Steuerstatus offen. Fragen Sie deshalb immer nach Netto, Umsatzsteuer und Bruttopreis.
Beim öffentlich genannten PIA-Beispiel ergeben sich rechnerisch:
- 126,44 € netto × 1,19 = 150,46 € brutto
- 146,58 € netto × 1,19 = 174,43 € brutto
Das sind Rechenbeispiele auf Basis der veröffentlichten Beträge, keine Preiszusage von ArbeitsschutzPilot.
Anfahrt, Ausfall und Zusatzabklärung
Mobile Termine können Anfahrt, Mindestabnahme oder Zeitpauschalen enthalten. Einzeltermine verursachen dagegen Wege- und Ausfallzeit der Beschäftigten. Bleibt eine Eignungsfrage offen oder wird fachärztliche Diagnostik erforderlich, können ein zweiter Termin und zusätzliche Kosten entstehen. Ein Angebot sollte regeln, wer solche Leistungen vorab freigibt.
Budgetformel für Unternehmen
Der belastbare Gesamtaufwand ist größer als die Arztrechnung:
Gesamtbudget = ärztliche Leistungen + Umsatzsteuer + Wege-/Vor-Ort-Kosten + bezahlte Arbeitszeit + Zusatzdiagnostik + Terminadministration
Ein Beispiel für 25 Personen auf Basis der veröffentlichten PIA-Nettoangaben:
- 15 Personen unter 40 × 126,44 € = 1.896,60 € netto
- 10 Personen über 40 × 146,58 € = 1.465,80 € netto
- ärztliche Summe = 3.362,40 € netto beziehungsweise 4.001,26 € brutto bei 19 Prozent Umsatzsteuer
Noch nicht enthalten sind Arbeitszeit, Anfahrt, Ausfälle oder Zusatzdiagnostik. Das Rechenbeispiel dient nur der Budgetmethodik. Ein Alterspaket eines Anbieters ist weder eine allgemeine medizinische Regel noch automatisch der passende Leistungsumfang für den Betrieb.
Für eine interne Kalkulation können zusätzlich diese Positionen genutzt werden:
| Kostenblock | Rechenansatz |
|---|---|
| Arbeitszeit | Personenzahl × Termin- und Wegezeit × interner Stundensatz |
| Ausfallquote | erwartete nicht wahrgenommene Termine × Ausfallhonorar |
| mobile Durchführung | Anfahrt + Einsatzpauschale + mögliche Mindestmenge |
| Zusatzdiagnostik | erwarteter Anteil weiterführender Fälle × Freigabebudget |
| Administration | Terminplanung, Einladung, Statuspflege und zulässige Ergebniszuordnung |
Angebotscheckliste: sieben Fragen vor der Beauftragung
Fordern Sie für alle Anbieter dieselben Informationen an:
- Bezieht sich das Angebot auf E ABS beziehungsweise die konkret beschriebene Eignungsfrage?
- Welche ärztlichen und technischen Leistungen sind im Grundpreis enthalten?
- Welche Tests werden nur bei individueller Erforderlichkeit zusätzlich abgerechnet?
- Sind Bericht oder zulässige Eignungsaussage, Vor- und Nachbereitung enthalten?
- Ist der Preis netto oder brutto, und wie wird Umsatzsteuer ausgewiesen?
- Was kosten Anfahrt, Mindestabnahme, Ausfalltermin und fachärztliche Abklärung?
- Welche Kenntnis der Arbeitsplatzverhältnisse und welches Datenschutzverfahren werden sichergestellt?
Ein Anbieter kann wirtschaftlich günstiger sein, obwohl sein Einzelpreis höher liegt – etwa wenn Wegezeit entfällt, Termine gebündelt werden oder weniger Nacharbeit entsteht. Umgekehrt ist ein Komplettpaket teuer und fachlich unnötig, wenn es Tests ohne Bezug zum Anforderungsprofil enthält.
Untersuchungskosten und Absturzschutz nicht vermischen
Eine medizinische Eignungsbeurteilung ersetzt keine Schutzmaßnahme. Für Arbeiten mit Absturzgefahr müssen unabhängig davon insbesondere Gefährdungsbeurteilung, sichere Zugänge, technische Absturzsicherung, geeignete PSA gegen Absturz, Unterweisung, Rettungskonzept, Übung und Prüfung der PSA geplant werden.
Diese Ausgaben gehören in dasselbe Arbeitsschutzbudget, aber nicht auf dieselbe Preisposition:
- G41/E ABS: medizinisch begrenzte Eignungsbeurteilung für ein definiertes Tätigkeitsprofil
- PSA und Systeme: Beschaffung, Anpassung, Wartung und wiederkehrende Prüfung
- Qualifikation: Unterweisung, praktische Übung und gegebenenfalls Spezialausbildung
- Rettung: Konzept, Ausrüstung, Personal, Übung und realistische Rettungszeit
Wer nur den Untersuchungspreis optimiert, lässt den größten Sicherheitshebel unberührt.
Datenschutz bei Rechnung und Kostenstelle
Der Arbeitgeber benötigt eine zulässige, auf die konkrete Eignungsfrage begrenzte Statusinformation. Diagnosen, EKG-Werte, Laborbefunde oder Gründe für eine Einschränkung gehören weder in die Kostenstelle noch in ein Arbeitsschutztool. Rechnung und Terminverwaltung sollten mit Leistungsart, betrieblichem Anlass, erforderlicher Personenzuordnung und Betrag auskommen.
Auch arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung sollten nicht aus Bequemlichkeit auf einer Rechnung oder in einem Ergebnisfeld vermischt werden. Die DGUV Information 250-010 betont die grundsätzliche Trennung beider Zwecke.
Methodik und Grenzen des Preisvergleichs
Für diese Fassung wurden am 12. August 2026 die führenden Suchergebnisse zu „G41 Untersuchung Kosten“, „Preis 2026“, „E ABS Kosten“ und der Kostenübernahme durch Arbeitgeber verglichen. Vier öffentlich sichtbare Preisangaben wurden wegen ihres erkennbaren Leistungs- oder Abrechnungshinweises aufgenommen. Alte Preislisten ohne verlässlichen Aktualitätsbezug wurden nicht zur Spannenbildung verwendet.
Die Spanne von 75,25 bis 250 Euro ist eine Momentaufnahme, keine repräsentative Marktstudie. Preise können sich ändern; regionale Verfügbarkeit, Vertragsmodell, Personenzahl und individuelle medizinische Erforderlichkeit beeinflussen das konkrete Angebot. Primärquellen für die rechtliche Einordnung sind die DGUV Information 250-010, die DGUV-FAQ und § 3 ArbSchG. Anbieterpreise dienen ausschließlich als transparent gekennzeichnete Marktbeispiele.