G46 Untersuchung Kosten auf einen Blick

Kurzantwort: Eine bundesweit verbindliche Gebühr für die sogenannte G46-Untersuchung gibt es nicht. Drei öffentlich zugängliche Anbieterpreislisten nennen 30 €, 33 € und 49 € pro Person. Zwei davon weisen die Vorsorge ausdrücklich als umsatzsteuerfrei aus. Zusatzkosten und Leistungsumfang sind jedoch unterschiedlich, deshalb ist nur ein vollständiger Angebotsvergleich belastbar.

Anbieterpreisliste Stand der Liste Genannter Preis Wichtige Bedingung
Arbeitsmedizin-Betriebsarzt September 2025 30 € netto, umsatzsteuerfrei zusätzlich Vergütung nach Zeit laut Vertrag oder Vereinbarung
GRIMEDIO August 2025 33 €, ohne Umsatzsteuer Bedingungen für Auftrag, Räume und Vor-Ort-Durchführung beachten
AS+ veröffentlichte Liste 2025 49 € netto zusätzlich 3,50 € Formularkosten; Stornoregel vorhanden

Die Preise wurden am 11. August 2026 erneut geprüft. Sie sind eine nachvollziehbare Marktstichprobe, keine Empfehlung, Preisgarantie oder vollständige Marktspanne. Anbieter können ihre Listen ändern; ein Betreuungsvertrag kann andere Konditionen vorsehen. Lassen Sie deshalb Preisstand, Menge und Gültigkeit im Angebot bestätigen.

G46 ist ein Suchbegriff, nicht der vollständige Auftrag

Die DGUV bezeichnet G46 heute als früheren Grundsatz. Aktuell können Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die Empfehlung „Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen“ verwenden. In der aktuellen Liste der DGUV Empfehlungen lautet die Kurzbezeichnung E MSB.

Für ein vergleichbares Angebot reicht „einmal G46“ daher nicht. Der Auftrag sollte mindestens diese Angaben enthalten:

  • Tätigkeit und betroffener Arbeitsbereich
  • Belastungsart, etwa Heben und Tragen, Ziehen und Schieben, repetitive Handarbeit oder Zwangshaltung
  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und vorhandene Schutzmaßnahmen
  • Vorsorgeanlass und erwartete Teilnehmerzahl
  • Standort, Vor-Ort-Termin oder Praxisbesuch
  • weitere Vorsorgeanlässe, die sinnvoll in einem Termin gebündelt werden können

Den medizinischen Ablauf und mögliche Untersuchungen vertieft die Seite G46 Untersuchung Inhalt. Diese Kostenseite legt weder ein Untersuchungsprogramm noch medizinische Einzelpreise fest.

Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?

§ 3 Absatz 3 ArbSchG verbietet, Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz den Beschäftigten aufzuerlegen. Die DGUV-FAQ zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zählt dazu alle erforderlichen Bestandteile der Vorsorge, einschließlich körperlicher oder klinischer Untersuchungen, Biomonitoring und Impfungen.

Nach § 3 Absatz 3 ArbMedVV soll arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden. Mehrere Vorsorgeanlässe sollen möglichst in einem Termin zusammengeführt werden. Damit gehören nicht nur die ärztliche Rechnung, sondern auch bezahlte Termin-, Wege- und Wartezeit in die wirtschaftliche Planung.

Eine Behandlung bereits bestehender Beschwerden ist davon zu unterscheiden. Sie folgt dem jeweiligen medizinischen Leistungsweg. Ebenso getrennt zu prüfen ist eine Eignungsbeurteilung, die nicht allein dadurch zur Vorsorge wird, dass ein Anbieter ein altes G-Kürzel verwendet.

Die vollständige Kostenformel

Ein realistisches Budget besteht aus drei Blöcken:

Externe Vorsorgekosten = Teilnehmer × Terminpreis + Arzt- oder Vertragszeit + Diagnostik + Reise + Formulare + Storno + gegebenenfalls Umsatzsteuer

Interne Prozesskosten = Teilnehmer × Wege-, Warte- und Terminzeit × interner Stundensatz + Koordination × interner Stundensatz

Gesamtbudget = externe Vorsorgekosten + interne Prozesskosten + getrennt geplante Arbeitsschutzmaßnahmen

Kostenposition Im Angebot klären Häufig übersehen
Terminpreis Beratung, Anamnese und optionale Untersuchung enthalten? Preis gilt möglicherweise nur im Betreuungsvertrag
Arzt- oder Vertragszeit parallel zum Terminpreis berechnet? 30-Euro-Liste nennt zusätzliche Zeitvergütung
Vor-Ort-Durchführung Mindestmenge, Raum, Ausstattung und Internet? Leerlauf zwischen Terminen
Reise Kilometer, Fahrzeit, Pauschale und Parken? Reisezeit kann separat anfallen
Formulare und Verwaltung Bescheinigung und Versand enthalten? 49-Euro-Liste nennt 3,50 Euro je Formular
Ausfall Absagefrist und No-show-Regel? kurzfristige Absage kann zeitbasiert berechnet werden
Steuer Vorsorge oder anders eingeordnete Leistung? Nettoangaben sind nicht automatisch Endpreise
interne Zeit reale Abwesenheit je Person? Schichtübergabe und Wege werden vergessen

Die Kosten der allgemeinen arbeitsmedizinischen Betreuung dürfen nicht mit dem Terminpreis vermischt werden. Grundbetreuung, betriebsspezifische Beratung und individuelle Vorsorge können im Vertrag unterschiedlich abgerechnet sein.

Rechenbeispiel für zwölf Beschäftigte

Das folgende Beispiel ist eine Budgetübung und kein Anbieterangebot. Angenommen werden zwölf Termine zu 50 €, 3,50 € Formular je Person, 45 Minuten bezahlte Abwesenheit zu 32 € internen Personalkosten pro Stunde sowie 2,5 Stunden Koordination zu 45 €.

Position Rechnung Betrag
Termine 12 × 50,00 € 600,00 €
Formulare 12 × 3,50 € 42,00 €
Arbeitszeit Beschäftigte 12 × 0,75 h × 32,00 € 288,00 €
Koordination 2,5 h × 45,00 € 112,50 €
Zwischensumme vor Reise, Zusatzleistung und Steuer 1.042,50 €

Bei zwölf Personen entsprechen allein die dargestellten Positionen 86,88 € je geplantem Termin. Reise, zusätzlich vereinbarte Arztzeit, Raumkosten, Diagnostik, Storno und Maßnahmen sind noch nicht enthalten. Das Beispiel zeigt, warum ein Einzelpreis von 30 bis 49 Euro nicht mit dem Gesamtaufwand pro Beschäftigtem gleichgesetzt werden darf.

Angebots- oder Pflichtvorsorge richtig einordnen

Für manuelle Lastenhandhabung, repetitive manuelle Tätigkeiten und bestimmte erzwungene Körperhaltungen nennt der Anhang der ArbMedVV die Angebotsvorsorge bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen. Die AMR 13.2 konkretisiert dies: Der Vorsorgeanlass liegt in den Risikobereichen 3 und 4 vor. Die Gefährdungsbeurteilung kann dafür Leitmerkmalmethoden als vertiefendes Screening verwenden.

Das bedeutet gerade nicht, dass jede körperliche Arbeit automatisch eine „Pflicht-G46“ auslöst. Bei Vibrationen gelten weitere, expositionsbezogene Anlässe. Beschäftigte können außerdem Wunschvorsorge verlangen, soweit ein Gesundheitsschaden nicht aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und getroffenen Maßnahmen ausgeschlossen werden kann.

Die vollständige Abgrenzung gehört zur Seite G46 Untersuchung Pflicht. Für die Kalkulation zählt hier nur: Ein falsch bestimmter Anlass erzeugt nicht nur Rechtsrisiken, sondern auch falsche Mengen, Leistungen und Preise.

Was der Wettbewerbsvergleich offenlegt

Aktuelle Leistungsseiten erklären meist Anamnese, Beratung und mögliche körperliche Untersuchung, nennen aber nur „Preis auf Anfrage“. Andere Treffer verwenden starre alte Nachuntersuchungsintervalle oder sprechen pauschal von Eignung und Pflicht. Ein sichtbarer Treffer ordnet G46 sogar fälschlich ionisierender Strahlung zu.

Die Preislisten sind für den Kostenintent nützlicher als solche Werbeseiten, weil sie konkrete Beträge und Nebenbedingungen zeigen. Doch auch sie beantworten nicht alle Fragen:

Typischer Treffer Nützliche Information Verbleibende Lücke
ausführliche Leistungsseite Ablauf und möglicher Zeitbedarf kein belastbarer Gesamtpreis
Online-Terminseite schnelle Buchung betrieblicher Anlass und Vertragsbezug offen
öffentliche Preisliste konkreter Einzelpreis Leistungsgrenzen und interne Zeit fehlen
veralteter G46-Ratgeber bekannte Suchbegriffe aktuelle E-MSB-, AMR- und Vorsorgelogik fehlt

Diese Seite schließt die Lücke mit datiertem Preisvergleich, Nebenbedingungen und einer nachrechenbaren Gesamtformel. Sie übernimmt bewusst keine Anbieterbehauptung, die dem aktuellen offiziellen Regelwerk widerspricht.

Untersuchungskosten und Maßnahmenkosten trennen

Arbeitsmedizinische Vorsorge berät Beschäftigte individuell und kann Erkenntnisse für den Arbeitsschutz liefern. Sie ersetzt keine technische oder organisatorische Verbesserung. Die BAuA betont für körperliche Belastungen den Vorrang arbeitsplatzbezogener Präventionsmaßnahmen.

Planen Sie deshalb eine zweite Kostenstelle für:

  • Hebehilfen, Hubtische oder geeignete Transportmittel
  • geringere Lastgewichte und bessere Gebinde
  • kürzere Wege, passende Greifhöhen und verändertes Layout
  • Arbeitswechsel, Pausen- oder Teamorganisation
  • praktische Unterweisung und Wirksamkeitskontrolle
  • erneute Bewertung mit der passenden Leitmerkmalmethode

Die fachliche Bewertung der Tätigkeit bleibt im Cluster Lastenhandhabung und Ergonomie am Arbeitsplatz. Vorsorgekosten dürfen nicht als Begründung dienen, eine erforderliche Belastungsreduktion aufzuschieben.

Datenschutz bei Rechnung und Vorsorgekartei

Die Buchhaltung benötigt Anbieter, Rechnungsnummer, Kostenstelle, Betrag und gegebenenfalls die organisatorische Zuordnung. Sie benötigt keine Diagnose, Beschwerdeangabe oder Untersuchungsnotiz. Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung, nicht den vertraulichen Befund.

Für die Vorsorgekartei werden organisatorisch dokumentiert, dass, wann und aus welchem Anlass Vorsorge stattgefunden hat. Bewahren Sie Rechnung, Terminkoordination und Vorsorgestatus so auf, dass Personal- oder Finanzrollen keinen Zugriff auf medizinische Informationen erhalten.

Checkliste für ein vergleichbares Angebot

  1. Ist der aktuelle Vorsorgeanlass mit Tätigkeit und Belastungsart beschrieben?
  2. Bezieht sich der Preis auf Vorsorge nach ArbMedVV oder auf eine Eignungsleistung?
  3. Welche Beratung und welche optionalen Untersuchungen sind enthalten?
  4. Werden Terminpreis und ärztliche Vertragszeit nebeneinander berechnet?
  5. Was kosten Anfahrt, Vor-Ort-Ausstattung, Formulare und Verwaltung?
  6. Welche Absage- und Ausfallregeln gelten?
  7. Ist die steuerliche Behandlung je Leistungsart ausgewiesen?
  8. Welche Bescheinigung erhält der Arbeitgeber, und wie wird Datenschutz gesichert?
  9. Wie lange gilt der Preis, und welche Anpassungsklausel enthält der Vertrag?
  10. Wie hoch sind interne Terminzeit und getrennte Maßnahmenkosten?

Erst wenn alle Anbieter dasselbe Mengengerüst beantworten, lassen sich die G46 Untersuchung Kosten seriös vergleichen.