Kurzantwort: Was kostet eine G20 Untersuchung?
Ein allgemeingültiger Preis existiert nicht. Eine Recherche der aktuellen Suchergebnisse am 12. August 2026 ergab öffentlich genannte Beispiele von 35 bis 70 Euro pro Person. Diese Spanne ist keine Marktstatistik und kein Preisversprechen: Ein digital beworbener Einzeltermin, eine Gruppenuntersuchung im Betrieb und eine Praxisleistung mit zusätzlicher Zeitabrechnung sind wirtschaftlich nicht dasselbe.
Für den Arbeitgeber ist deshalb die bessere Frage: Was ist für den genannten Preis enthalten und welche Gesamtkosten entstehen bis zur Vorsorgebescheinigung? Neben dem ärztlichen Honorar können Anfahrt, mobile Ausstattung, Zusatzdiagnostik, Terminorganisation, bezahlte Arbeitszeit und ausgefallene Termine relevant sein.
Kostenformel für die Planung: Gesamtbudget = Preis je durchgeführtem Termin × Terminzahl + Zusatzleistungen + Vor-Ort- oder Anfahrtskosten + betriebliche Termin- und Wegezeit + erwartete Ausfallkosten.
Die „G20 Untersuchung“ ist außerdem die frühere Bezeichnung. Fachlich geht es heute um arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärm; der frühere DGUV Grundsatz G 20 wurde 2022 durch die DGUV Empfehlung „Lärm“ ersetzt. Die rechtliche und organisatorische Einordnung erklärt die Übersichtsseite zur G20 Untersuchung.
Wer muss die Kosten der G20-Vorsorge zahlen?
Bei einem betrieblichen Vorsorgeanlass trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten. § 3 Arbeitsschutzgesetz verbietet, Beschäftigten Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen aufzuerlegen. Der aktuelle FAQ-Katalog des Ausschusses für Arbeitsmedizin konkretisiert dies für Vorsorge nach ArbMedVV: Beratung, erforderliche körperliche oder klinische Untersuchungen, Biomonitoring und Impfungen zahlt regelmäßig der Arbeitgeber, sofern kein anderer Kostenträger besteht – nicht die beschäftigte Person.
§ 3 ArbMedVV verlangt zudem, dass Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden soll. Für das betriebliche Budget bedeutet das:
- Arztrechnung und gegebenenfalls vertragliche Grundbetreuung einplanen
- bezahlte Termin-, Wege- und Wartezeit als internen Aufwand berücksichtigen
- Beschäftigten weder Honorar noch erforderliche Untersuchungsbestandteile weiterberechnen
- mehrere Vorsorgeanlässe möglichst in einem Termin bündeln, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt
Eine private Untersuchung, die eine Person außerhalb des betrieblichen Vorsorgeprozesses selbst beauftragt, ist davon zu unterscheiden. Für Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge aus dem Beschäftigungsverhältnis sollte der Betrieb den Anlass zuerst fachlich klären und den Termin selbst organisieren.
Welche Preise nennen die aktuellen Suchergebnisse?
Die folgende Stichprobe dokumentiert veröffentlichte Preisangaben, die bei der Recherche zur Suchanfrage „G20 Untersuchung Kosten“ sichtbar waren. Sie dient nur als Orientierung für den Angebotsvergleich. Es handelt sich weder um eine repräsentative Erhebung noch um eine Empfehlung der genannten Anbieter.
| Öffentlich genannter Preis | Angebotskontext laut Seite | Warum nicht direkt vergleichbar? |
|---|---|---|
| 35 Euro | digital beworbene G20-Leistung beim DZA | Durchführungskonzept und enthaltene Leistungen gesondert prüfen |
| 40 Euro | Pauschale „Lärm G20“ bei Arbeitsmedizin-Betriebsarzt | zusätzlicher Aufwand kann nach Zeit berechnet werden |
| 40 bis 50 Euro | typischer Preis laut Arbeitssicherheit-Schulung | redaktionelle Preisangabe, kein individuelles Angebot |
| 45 bis 60 Euro | typische Einzelvorsorge laut AMUSA | Region, Anbieter und mobile Durchführung werden als Einfluss genannt |
| ab 50 Euro | Gruppenuntersuchung bei DOKTUS | Einstiegspreis und Gruppenmodell statt garantierter Einzelpreis |
| 70 Euro | Kostenbeispiel bei Verivox | Orientierungswert; Seite weist Umsatzsteuer zusätzlich aus |
Schon diese Unterschiede zeigen, warum „G20 kostet 50 Euro“ keine belastbare Budgetannahme ist. Preise können netto, brutto, umsatzsteuerfrei oder „gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer“ dargestellt sein. Auch Mindestmengen, Vertragsbindung und Abrechnung nach Zeit verändern den Endbetrag. Maßgeblich ist daher das schriftliche Angebot mit Leistungs- und Nebenkostenbeschreibung.
Was sollte eine G20-Preisanfrage enthalten?
Ein Anbieter kann nur dann sinnvoll kalkulieren, wenn er den betrieblichen Auftrag kennt. Der Arbeitgeber sollte keine medizinischen Vermutungen über einzelne Beschäftigte übermitteln, sondern arbeitsplatzbezogene Informationen.
- Vorsorgeanlass benennen: arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärm und Einordnung als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge.
- Arbeitsplatz beschreiben: Tätigkeit, Bereich, Einwirkdauer, Lärmmessung, Tages-Lärmexpositionspegel, Spitzenpegel und vorhandene Schutzmaßnahmen.
- Menge und Standorte nennen: Zahl der voraussichtlichen Termine, Schichten, Sprachen, Standorte und gewünschter Zeitraum.
- Durchführungsort klären: Praxis, Vor-Ort-Termin, mobile Einheit oder digitales Element mit den jeweils nötigen Rahmenbedingungen.
- Leistung abfragen: ärztliche Beratung, Arbeitsanamnese, gegebenenfalls Audiometrie, Bescheinigung, Terminverwaltung und Umgang mit Folgebedarf.
- Preislogik verlangen: Einzelpreis, Mindestabnahme, Zeitabrechnung, Anfahrt, Rüstkosten, Storno, Nachtermin und Umsatzsteuerdarstellung.
Ob Lärmexposition überhaupt Pflicht- oder Angebotsvorsorge auslöst, gehört nicht auf diese Kostenseite. Die Schwellen und Arbeitgeberpflichten stehen getrennt unter Ist die G20 Untersuchung Pflicht?. So bleibt die Angebotsanfrage fachlich nachvollziehbar, ohne die Suchintentionen der Clusterseiten zu vermischen.
Welche Leistungen können den Preis verändern?
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist keine starre Produktbox. Nach § 6 ArbMedVV muss die ärztliche Person die Arbeitsplatzverhältnisse kennen. Zum Termin gehören die arbeitsmedizinische Anamnese und Beratung. Vor einer körperlichen oder klinischen Untersuchung prüft die Ärztin oder der Arzt deren Erforderlichkeit, klärt über Inhalt, Zweck und Risiken auf und darf sie nicht gegen den Willen der beschäftigten Person durchführen.
Für die Kalkulation sind typischerweise folgende Positionen zu unterscheiden:
| Kostenblock | Vor Beauftragung klären |
|---|---|
| Beratung und Arbeitsanamnese | in der Pauschale enthalten oder Abrechnung nach Zeit? |
| Audiometrie beziehungsweise Hörtest | enthalten, optional oder gesondert berechnet? |
| weiterführende Diagnostik | Freigabeprozess und Preis bei medizinischer Erforderlichkeit? |
| Vorsorgebescheinigung | Ausstellung und Übermittlung inbegriffen? |
| mobile Durchführung | Anfahrt, Gerätepauschale, Raum- und Mindestmengenanforderung? |
| Terminverwaltung | Einladungen, Umbuchungen, Erinnerungen und Ausfälle enthalten? |
| mehrere Vorsorgeanlässe | Kombinationspreis oder getrennte Positionen? |
Ein Hörtest darf daher weder allein aus einem günstigen Paketpreis als immer erforderlich noch aus Kostengründen als entbehrlich behandelt werden. Die medizinische Entscheidung liegt bei der beauftragten arbeitsmedizinischen Stelle. Was bei der Beratung und einer möglichen Audiometrie fachlich passiert, erläutert die separate Seite G20 Untersuchung: Inhalt und Hörtest.
Beispielrechnung: Was kostet die Vorsorge für 25 Beschäftigte?
Das folgende Rechenbeispiel zeigt die Budgetlogik, nicht einen empfohlenen Preis:
| Annahme | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| 25 durchgeführte Termine | 25 × 50 Euro | 1.250 Euro |
| mobile Anfahrt und Einrichtung | pauschal angenommen | 250 Euro |
| interne Zeit je Person | 25 × 0,75 Stunden × 28 Euro | 525 Euro |
| Planwert ohne Zusatzdiagnostik | 2.025 Euro |
Der sichtbare Anbieterpreis beträgt in diesem Beispiel 1.250 Euro, der betriebliche Planwert aber 2.025 Euro. Ein Praxismodell kann die mobile Pauschale vermeiden, dafür jedoch mehr Wegezeit erzeugen. Ein gebündelter Vor-Ort-Termin kann bei ausreichender Gruppenstärke wirtschaftlicher sein, birgt aber höhere Kosten, wenn viele Beschäftigte kurzfristig ausfallen.
Für eine realistische Kalkulation sollten Betriebe drei Szenarien bilden:
- Basis: erwartete Teilnahme, keine Zusatzdiagnostik, normale Terminquote
- Plan: zusätzlich ein plausibler Puffer für Nachtermine und ärztlichen Mehraufwand
- Spitze: geringe Teilnahmequote am Vor-Ort-Tag, weitere Diagnostik oder zweiter Anfahrtstermin
Praxis, Vor-Ort-Termin oder online: Was ist wirtschaftlich sinnvoll?
Der niedrigste Einzelpreis ist nicht automatisch die wirtschaftlichste oder fachlich passende Lösung.
| Modell | Kann sinnvoll sein, wenn … | Vor Vertragsabschluss prüfen |
|---|---|---|
| Praxis-Einzeltermine | wenige Personen und kurze Wege bestehen | Terminverfügbarkeit, Wegezeit, Nachtermine, enthaltene Diagnostik |
| mobile Gruppenvorsorge | viele Personen an einem Standort planbar sind | Mindestmenge, geeigneter Raum, Lärmpause, Ausfallregel, Anfahrt |
| Betreuungsvertrag | mehrere Vorsorgeanlässe und laufende Beratung anfallen | was Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung und Einzelvorsorge jeweils umfasst |
| digitales oder hybrides Modell | Zugang, Beratung und Organisation verbessert werden können | ärztliche Qualifikation, individuelle Kommunikation, Arbeitsplatzkenntnis, notwendige Untersuchungsmöglichkeiten und Datenschutz |
Die DGUV erläutert in ihren FAQ zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, dass der Arbeitgeber alle erforderlichen Bestandteile finanzieren muss. Deshalb sollte ein digitales Angebot nicht allein nach Zertifikatspreis verglichen werden. Entscheidend ist, ob der konkrete Vorsorgeprozess die Anforderungen der ArbMedVV erfüllt und wie ein medizinisch erforderlicher Hörtest oder eine weitere Abklärung organisiert und berechnet wird.
Welche Kosten gehören nicht in die G20-Pauschale?
Vorsorge ergänzt den betrieblichen Lärmschutz, ersetzt ihn aber nicht. Diese Positionen können parallel notwendig sein und sollten im Arbeitsschutzbudget getrennt sichtbar bleiben:
- fachkundige Ermittlung oder Messung der Lärmexposition
- technische Lärmminderung an Maschinen und Arbeitsverfahren
- organisatorische Maßnahmen und Kennzeichnung von Lärmbereichen
- Auswahl, Bereitstellung und Ersatz von Gehörschutz
- Unterweisung und Wirksamkeitskontrolle
- betriebsärztliche Grund- und betriebsspezifische Betreuung außerhalb der Einzelvorsorge
Ein Komplettanbieter kann mehrere Leistungen bündeln. Dann sollte das Angebot trotzdem ausweisen, welcher Betrag zur individuellen Vorsorge gehört und welche Position Gefährdungsbeurteilung, Beratung des Betriebs oder Schutzmaßnahmen betrifft. Das erleichtert Vergleich, Freigabe und spätere Wirksamkeitsprüfung.
Abrechnung, Vorsorgekartei und Datenschutz trennen
Für Einkauf und Buchhaltung genügen Leistungsart, Terminbezug, Kostenstelle und Rechnungsbetrag. Medizinische Befunde gehören nicht in Bestellung, Rechnung oder allgemeine Arbeitsschutzsoftware. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt auch dann bestehen, wenn der Arbeitgeber die Rechnung bezahlt.
Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass, Datum und dem aus ärztlicher Sicht nächsten Vorsorgetermin – kein Audiogramm und keine Diagnose. In der Vorsorgekartei werden nur die nach ArbMedVV erforderlichen organisatorischen Angaben geführt. Kostenbelege bleiben im Rechnungssystem; medizinische Unterlagen bleiben bei der ärztlichen Stelle.
Für den datensparsamen Prozess sind vier getrennte Nachweise sinnvoll:
- Gefährdungsbeurteilung mit Vorsorgeanlass
- Beauftragung und kaufmännisches Angebot
- Vorsorgebescheinigung und nächster Termin
- Rechnung und Kostenstelle ohne medizinischen Befund
Entscheidung in fünf Minuten
Vor der Freigabe eines Angebots sollten Arbeitgeber diese fünf Fragen mit Ja beantworten können:
- Ist der Vorsorgeanlass aus der Gefährdungsbeurteilung eindeutig beschrieben?
- Ist klar, welche ärztlichen und organisatorischen Leistungen der Preis enthält?
- Sind Zusatzkosten, Mindestmengen, Ausfälle, Anfahrt und Umsatzsteuer transparent?
- Erfüllt der Prozess Qualifikation, Arbeitsplatzbezug, Beratung, Freiwilligkeit von Untersuchungen und Datenschutz?
- Sind Arbeitszeit, Terminweg, Wiederholung und datensparsamer Nachweis budgetiert?
ArbeitsschutzPilot kann Zielgruppen, Terminstatus, Bescheinigungen und nächste Reviews sichtbar machen. So bleibt die Kostenplanung mit dem Vorsorgeprozess verbunden, ohne Diagnosen oder Hörkurven zu speichern. Die Fristlogik bleibt bewusst auf der Detailseite Wie oft ist die G20 Untersuchung nötig?.
Quellenstand und redaktionelle Einordnung
Geprüft am 12. August 2026. Rechtliche Kernaussagen basieren auf Arbeitsschutzgesetz, ArbMedVV, dem aktuellen ArbMedVV-Anhang, den FAQ des Ausschusses für Arbeitsmedizin und den DGUV-Informationen. Die Preisangaben stammen aus öffentlich erreichbaren Anbieter- und Ratgeberseiten und können sich jederzeit ändern. Holen Sie für die betriebliche Entscheidung ein konkretes Angebot ein und lassen Sie Vorsorgeanlass sowie medizinischen Umfang von der zuständigen arbeitsmedizinischen Stelle einordnen.