Kurzantwort: Für welche Länder gilt die frühere G35?

Eine gesetzlich abschließende G35 Länderliste existiert nicht. Der Anhang Teil 4 der ArbMedVV verlangt Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten in Tropen und Subtropen sowie bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. Eine Fachliste mit Stand September 2024 hilft bei der ersten Einordnung. Die Entscheidung bleibt aber an Arbeitsort, Aufgabe und aktuelle Bedingungen gebunden.

„G35“ ist dabei ein weiterhin gebräuchlicher Such- und Praxisbegriff. Das heutige Fachkapitel der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen heißt „Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen“. Die DGUV Empfehlung unterstützt die ärztliche Beratung, während die Pflicht aus der ArbMedVV folgt.

Gibt es eine offizielle G35 Länderliste?

Die Verordnung nennt keine einzelnen Staaten. Eine häufig gefundene Orientierung ist die beim Karlsruher Institut für Technologie veröffentlichte Länderliste zu arbeitsmedizinischen Maßnahmen. Sie stammt von Fachautorinnen und Fachautoren, trägt den Stand September 2024 und verbindet drei Gefährdungsgruppen mit Hinweisen zu Pflichtvorsorge, Malaria, Gelbfieber, Polio und medizinischem Risiko.

Die Liste ist nützlich, aber nicht mit einer Rechtsvorschrift gleichzusetzen. Sie arbeitet auf Staatsebene, obwohl sich Klima, Infektionslage, Infrastruktur und medizinische Versorgung innerhalb eines Landes deutlich unterscheiden können. Außerdem können Einreisebestimmungen und Ausbrüche nach dem Ausgabedatum wechseln. Verwenden Sie das Dokument deshalb als Startsignal für die Prüfung, nicht als alleinige Freigabe oder Sperre.

Was bedeuten die drei Gruppen der Länderliste?

Gruppe der Fachliste Bedeutung laut Legende Betriebliche Folgerung
Gruppe 1 Eine mit Deutschland vergleichbare Tätigkeit ist in der Regel ohne weitere Maßnahme möglich; Pflichtvorsorge ist meist nicht erforderlich. Aktuelle Lage und konkrete Tätigkeit trotzdem dokumentieren. Sonderbedingungen können den Befund ändern.
Gruppe 2 Klimatische, hygienische oder infrastrukturelle Besonderheiten sprechen laut Liste für Pflichtvorsorge. Einsatzdetails erheben, arbeitsmedizinische Fachkunde einbinden und Pflichtvorsorge vor Tätigkeitsbeginn organisieren, wenn der gesetzliche Anlass bestätigt ist.
Gruppe 3 Zusätzlich zur Einordnung der Gruppe 2 bestehen laut Liste erforderliche oder dringend empfohlene Impf- beziehungsweise Prophylaxemaßnahmen. Genügend Vorlauf für Beratung, Impfplanung und mögliche Prophylaxe einplanen; aktuelle Einreise- und Gesundheitsinformationen separat prüfen.

Die Gruppennummer ist kein medizinisches Ergebnis für eine einzelne Person. Sie ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die vertrauliche ärztliche Beratung. Ob der Pflichtvorsorgeanlass im Einzelfall greift, wird auf G35 Untersuchung Pflicht rechtlich vertieft.

G35 Länder im Schnellcheck

Die folgende Auswahl übernimmt ausschließlich die Gruppenzuordnung der Fachliste von September 2024. Sie ist eine kompakte Orientierung für häufig angefragte Geschäftsreiseziele und kein tagesaktueller Reise- oder Impfbescheid.

Land oder Gebiet Gruppe 2024 Was vor der Entsendung zusätzlich zu prüfen ist
USA 1 Bundesstaat, Extremwetter, abgelegener Arbeitsort, Tätigkeit und Hilfewege
Kanada 1 Kälte, Waldbrandlage, Distanz zur Versorgung und Außenarbeit
Vereinigtes Königreich 1 Tätigkeit, Standort und betriebliche Notfallorganisation
Frankreich, Spanien, Italien 1 Regionale Hitze, Außenarbeit, Vektoren und aktuelle Lage
Polen, Österreich, Schweiz 1 Einsatzbedingungen, Höhenlage und besondere Tätigkeit
Türkei 1 Zielregion, Saison, Hygiene, Infektionslage und Versorgung
Marokko 1 Stadt oder abgelegene Region, Hitze, Hygiene und Transport
Vereinigte Arabische Emirate 1 Hitzearbeit, körperliche Belastung, Arbeitszeit und Unterkunft
Japan 1 Region, Naturgefahren, Tätigkeit und medizinische Erreichbarkeit
Singapur 1 Aktuelle Infektionslage und konkrete berufliche Exposition
Mexiko 2 Bundesstaat, Höhenlage, Hitze, Vektoren, Hygiene und Versorgung
Vietnam 2 Stadt oder ländlicher Raum, Vektoren, Nahrung, Wasser und Tätigkeit
Taiwan 2 Saison, Infektionslage, Naturgefahren und Einsatzbedingungen
Irak 2 Region, Sicherheitslage, medizinische Evakuierung und Arbeitsumfeld
China 3 Provinz, Stadt oder Land, Saison, Luftbelastung und Infektionslage
Hongkong 3 Aktuelle Ausbruchslage, Tätigkeit, Unterkunft und Reiseweg
Indien 3 Bundesstaat, Monsunzeit, Hitze, Vektoren, Hygiene und Versorgung
Thailand 3 Region, Saison, Vektor- und Expositionsrisiken sowie Tätigkeit
Saudi-Arabien 3 Hitze, Einsatzart, Einreiseregeln und mögliche saisonale Impfvorgaben
Ägypten 3 Region, Hitze, Hygiene, medizinische Versorgung und Tätigkeit
Australien 3 Bundesstaat, tropischer Norden oder gemäßigte Zone, Distanz und Aufgabe
Südafrika 3 Provinz, Höhenlage, Malariagebiet, Tätigkeit und Hilfewege
Brasilien 3 Bundesstaat, Stadt oder Regenwald, Vektoren, Gelbfieber und Versorgung

Gerade Australien zeigt die Grenze einer pauschalen Staatenlogik: Ein Bürotermin in Melbourne und Instandhaltung im tropischen, abgelegenen Norden haben weder dieselben Klimabelastungen noch dieselbe medizinische Erreichbarkeit. Die Listenstufe löst die genaue Prüfung aus; sie beschreibt nicht jede Region und Tätigkeit des Landes.

Welche geografische Grenze nennt die AMR 6.6?

Die AMR 6.6 der BAuA konkretisiert den Vorsorgeanlass. Sie beschreibt die Tropen als Gebiet zwischen den Wendekreisen bei 23 Grad 27 Minuten nördlicher und südlicher Breite. Die Subtropen schließen sich nach der dort verwendeten Definition in Ländern oder Landesteilen bis 40 Grad nördlicher beziehungsweise südlicher Breite an.

Diese Breitengrade sind keine abschließende Grenze. Außerhalb des Bereichs können besondere Kälte, Hitze, Höhenlage, Infektionsgefährdungen oder unzureichende Hygienestandards den Anlass ebenfalls erfüllen. Innerhalb eines Staates sind daher mindestens Region, Jahreszeit, konkrete Exposition und medizinische Infrastruktur zu unterscheiden. Die AMR empfiehlt, arbeitsmedizinische oder reise- und tropenmedizinische Fachkunde in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Zehn Angaben, die neben dem Land erforderlich sind

Prüffeld Konkrete Angabe statt pauschalem Ländername
1. Ort Stadt, Provinz, Baustelle, Offshore-Anlage oder wechselnde Route
2. Zeitraum Hin- und Rückreise, Saison, Schichtfolge und mögliche Verlängerung
3. Aufgabe Besprechung, Montage, Laborarbeit, Pflege, Forschung oder Außendienst
4. Exposition Innen- oder Außenarbeit, Tierkontakt, Abwasser, Staub, Hitze oder Kälte
5. Unterkunft Hotel, Camp, Privatunterkunft, Schiff oder wechselnde Übernachtungen
6. Hygiene Trinkwasser, Lebensmittel, Sanitärstandard und Waschmöglichkeiten
7. Transport Fahrer, Nachtfahrt, Straßenqualität, Flug- oder Bootsverbindungen
8. Versorgung Erreichbare Klinik, Behandlungsstandard, Medikamente und Evakuierungsweg
9. Organisation Alleinarbeit, Kommunikation, Notfallkontakte und Unterstützung vor Ort
10. Schutz Impfstatus im ärztlichen Gespräch, Vektorenschutz, Prophylaxe und Unterweisung

Diese Angaben gehören in die Einsatzbeschreibung und die Gefährdungsbeurteilung. Diagnosen, Laborwerte und individuelle Impfentscheidungen bleiben bei der ärztlichen Stelle. Der Betrieb dokumentiert die Organisation der Vorsorge in der Vorsorgekartei, nicht die medizinischen Inhalte.

So wird aus der Länderliste eine belastbare Entscheidung

  1. Reiseziel präzisieren: Erfassen Sie Staat, Region, Einsatzorte, Zwischenstopps und geplante Reiseroute.
  2. Arbeit beschreiben: Halten Sie Tätigkeit, Dauer, Arbeitszeit, körperliche Belastung, Außenarbeit und besondere Expositionen fest.
  3. Fachliste als Orientierung lesen: Notieren Sie Gruppe, Ausgabestand und Hinweise. Eine alte G35 PDF ohne Versionsdatum reicht nicht.
  4. Aktuelle Quellen abrufen: Prüfen Sie Infektionslage, Einreisevorgaben, medizinische Versorgung, Klima und Sicherheitslage kurz vor der Reise erneut.
  5. Fachkunde beteiligen: Lassen Sie den Vorsorgeanlass durch Betriebsmedizin oder eine Stelle mit reise- und tropenmedizinischer Erfahrung einordnen.
  6. Entscheidung und Maßnahmen sichern: Dokumentieren Sie Anlass, Vorsorgeart, Terminstatus, Schutzmaßnahmen, Verantwortliche und nächsten Prüfzeitpunkt.

Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der betreffenden Tätigkeit stattfinden. Der Arbeitgeber darf die Tätigkeit nach § 4 ArbMedVV nur ausüben lassen, wenn die beschäftigte Person daran teilgenommen hat. Die medizinischen Inhalte des Termins erklärt G35 Untersuchung Inhalt; Kosten und Leistungsbestandteile bleiben dem Beitrag G35 Untersuchung Kosten vorbehalten.

Welche Länderinformationen sollten aktuell geprüft werden?

Eine Liste mit festem Stand kann kurzfristige Änderungen nicht abbilden. Für die Einsatzakte sollten Quelle, Abrufdatum und relevante Aussage festgehalten werden.

  • Das Auswärtige Amt veröffentlicht Reise- und Sicherheitshinweise mit medizinischer Versorgung, Einreisebestimmungen und regionalen Risiken.
  • Das RKI zu Reiseimpfungen stellt die Empfehlungen von STIKO und DTG mit einer alphabetischen Ländertabelle bereit.
  • Die WHO Reiseinformationen erläutern Impfanforderungen und internationale Gesundheitsregeln; Anforderungen eines Staates können sich ändern.
  • Aktuelle Ausbruchsmeldungen von WHO, ECDC und nationalen Behörden ergänzen die längerfristigen Länderprofile.
  • Informationen des Auftraggebers, der eigenen Niederlassung und des arbeitsmedizinischen Dienstes beschreiben den tatsächlichen Arbeitsplatz besser als ein allgemeines Reiseportal.

Ein Reisehinweis beantwortet nicht automatisch die arbeitsrechtliche Frage. Umgekehrt ersetzt die Pflichtvorsorge weder eine Einreiseprüfung noch die betriebliche Notfall- und Evakuierungsplanung.

Drei typische Fehlentscheidungen bei der Länderzuordnung

„Gruppe 1 bedeutet immer keine Vorsorge.“ Das ist zu absolut. Die Fachliste formuliert eine Regelannahme und nennt selbst die Möglichkeit einer abweichenden aktuellen Risikobewertung. Extreme Kälte, Naturereignisse, spezielle biologische Gefährdungen oder abgelegene Arbeitsplätze können eine erneute Prüfung verlangen.

„Ab vier Wochen oder drei Monaten wird G35 automatisch Pflicht.“ Die aktuelle ArbMedVV nennt für diesen Anlass keine allgemeine Mindestdauer. Die Gefährdung kann bei einem kurzen Einsatz bestehen oder bei einer langen Reise unter üblichen Bedingungen fehlen. Dauer ist ein Faktor unter mehreren, keine starre Freigrenze.

„Gruppe 3 schreibt bestimmte Impfungen für alle vor.“ Impf- und Prophylaxeentscheidungen hängen von Zielregion, Route, Saison, Tätigkeit, Einreiseweg und individuellen Voraussetzungen ab. Die arbeitsmedizinische Beratung muss diese Faktoren verbinden. Eine Tabellenspalte ersetzt keine ärztliche Indikationsstellung.

Was zeigen die zehn sichtbaren Wettbewerber?

Für die Suchanfragen „G35 Untersuchung Länder“, „G35 Länderliste“ und nahe Varianten wurden am 18. August 2026 zehn sichtbare Ergebnisse mit der integrierten Websuche geprüft.

Ergebnis Stärke Offene Lücke
KIT Länderliste 2024 Schnelle alphabetische Zuordnung und medizinische Zusatzspalten PDF erklärt den betrieblichen Entscheidungsweg nur knapp
Historische G35 Handlungsanleitung Ausführliche damalige Handlungshilfe Dokument stammt aus der früheren G35 Systematik und ist kein aktueller Vollzugstext
IAAI Auslandsvorsorge Branchenbeispiele und medizinische Themen Keine belastbare alphabetische Länderentscheidung
Werksarztzentrum Deutschland Anschaulicher digitaler Leistungsablauf Verkaufsfokus und pauschale Vier-Wochen-Abgrenzung
KomNet NRW Rechtsnahes Behörden-Q&A zur Pflichtvorsorge Beantwortet einen Einzelfall, bietet aber keinen Länder-Schnellcheck
SAMA G35 Kurs Zeigt die erforderliche ärztliche Fachkunde Kursseite statt Entscheidungshilfe für Arbeitgeber
TÜV Rheinland Auslandsvorsorge Klare länderspezifische Beratungsaussage Keine Länderliste und wenig Dokumentationshilfe
Ehemaliger ErgoMed Länderbeitrag Suchtreffer versprach Gruppen und Länderzahlen Ziel-URL leitet inzwischen auf eine allgemeine Fachzeitschriftenseite um
Deutsche im Ausland Praktische Reisevorbereitung Enthält ältere Drei-Monats- und Eignungsaussagen
Universität Konstanz Kurzer geografischer Einstieg Breite Länderpauschalen und Verweis auf die frühere G35 Systematik

Die stärkste Grundlage ist die aktuelle Fachliste selbst. Was in den Treffern fehlt, ist ihre Verbindung mit dem heutigen Rechtswortlaut, einem regionalen Prüfraster, häufigen Reisezielen, Datenschutz und einer dokumentierbaren Entscheidung. Genau diese Aufgabe übernimmt diese Seite, ohne aus einer nicht verbindlichen Liste eine gesetzliche Positivliste zu machen.

Abgrenzung im G35 Themencluster

Seite Eigene Suchabsicht
G35 Untersuchung Begriff, heutige Einordnung und Gesamtüberblick
G35 Untersuchung Länder Staatenliste, Regionen, Gruppen und Länderprüfung
G35 Untersuchung Pflicht Rechtlicher Auslöser, Pflicht- oder andere Vorsorgeart
G35 Untersuchung Inhalt Ärztliches Gespräch, Beratung, mögliche Untersuchungen und Datenschutz
G35 Untersuchung Kosten Preise, Kostentragung und Angebotsvergleich

Diese Trennung verhindert, dass mehrere Seiten dieselbe Hauptfrage beantworten. Die Länder-Seite bleibt beim geografischen Prüfschritt und verweist für medizinische, rechtliche oder finanzielle Details gezielt weiter.

Quellenstand und fachliche Grenze

Rechtsgrundlagen und Länderinformationen wurden am 18. August 2026 geprüft. Maßgeblich sind die aktuelle ArbMedVV, die AMR 6.6 und die tatsächlichen Bedingungen des geplanten Einsatzes. Die Gruppentabelle verweist auf die Fachliste mit Stand September 2024 und wird nicht als amtliche oder dauerhaft gültige Staatenklassifikation dargestellt.

Die Seite unterstützt die betriebliche Vorbereitung. Sie ersetzt keine arbeitsmedizinische Beratung, keine individuelle Impfentscheidung und keine Bewertung einer akuten Sicherheitslage. Ändern sich Reiseziel, Route, Tätigkeit oder Lage, muss die Entscheidung überprüft werden.