Was kostet die G35 Untersuchung?

Als realistische Orientierung können Arbeitgeber für die früher G35 genannte Auslandsversorgung zunächst mit einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag pro Person rechnen. Ein belastbarer Pauschalpreis lässt sich daraus nicht ableiten: Einsatzland, Dauer, Tätigkeit, Infektionsrisiken, ärztlich erforderliche Untersuchungen, Immunstatus und bereits vorhandene Nachweise verändern den Umfang.

Die Bezeichnung G35 Untersuchung ist zudem historisch. Heute geht es um arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen oder sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. Das ist keine automatische „Tropentauglichkeitsprüfung“.

Aktuelle Preisbeispiele im Vergleich

Die folgenden öffentlich zugänglichen Preise wurden am 11. August 2026 geprüft. Sie zeigen Marktbeispiele, keine repräsentative Durchschnittsspanne und keine Preisempfehlung. Vor einer Beauftragung müssen Aktualität, Leistungsumfang und Steuerbehandlung direkt beim Anbieter bestätigt werden.

Öffentliches Angebot Genannter Preis Erkennbarer Leistungsumfang oder Vorbehalt
Arbeitsmedizin Berlin/Brandenburg 120 € netto, umsatzsteuerfrei laut Preisliste keine zusätzlichen Labor- und Impfkosten, aber zusätzliche Vergütung nach Zeit möglich
Arbeitsmedizin Osnabrück 167,98 € brutto derselbe Betrag wird getrennt für „vor Ausland“ und „nach Ausland“ ausgewiesen
Arbeitsmedizin-Preisliste Köln 2026 208 € „Arbeiten im Ausland/Tropentauglichkeit“ mit Basislabor

Eine weitere Arbeitsmedizin-Preisliste 2026 rechnet ärztliche Leistungen nach Faktoren ab und nennt für G35 Werte von 77,11 bis 269,89 Euro, jeweils zuzüglich Labor, soweit nicht anders angegeben. Solche Faktorlisten zeigen besonders deutlich: Ein einzelner Preis aus der Suchergebnisliste ist noch kein vergleichbares Angebot.

Was die Preisbeispiele nicht beweisen

Die Tabelle bedeutet weder, dass 120 Euro immer vollständig sind, noch dass 208 Euro teuer sind. Beim höheren Preis kann ein Labor enthalten sein; beim niedrigeren Angebot können zusätzliche Zeiteinheiten entstehen. Auch Impfstoff, Verabreichung, Malariaprophylaxe, Notfallmedikation oder weitere Termine können unterschiedlich behandelt werden.

Vergleichen Sie deshalb nicht „G35 gegen G35“, sondern konkreten Leistungsumfang gegen konkreten Leistungsumfang.

Wer muss die Kosten bezahlen?

Die zentrale Regel steht in § 3 Absatz 3 ArbSchG: Der Arbeitgeber darf Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht den Beschäftigten auferlegen. Erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge aufgrund einer beruflichen Auslandstätigkeit wird daher vom Arbeitgeber organisiert und finanziert.

Der Arbeitgeber muss nach § 3 ArbMedVV auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für angemessene Vorsorge sorgen und eine qualifizierte ärztliche Stelle beauftragen. Die Pflichtvorsorge für Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen steht im Anhang Teil 4 ArbMedVV.

Ob ein konkreter Aufenthalt diesen Anlass auslöst, gehört auf die Seite G35 Untersuchung Pflicht. Die medizinischen Beratungs- und Untersuchungsinhalte erklärt G35 Untersuchung Inhalt. Hier bleibt der Fokus auf Finanzierung und Angebot.

Impfungen, Prophylaxe und Notfallmedikation

Der häufigste Kalkulationsfehler ist, nur den ärztlichen Basistermin einzuplanen. Die AMR 6.6 konkretisiert Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten.

Besteht ein tätigkeitsbedingt erhöhtes Infektionsrisiko und kein ausreichender Immunschutz, ist die Impfung im Rahmen der Vorsorge anzubieten. Die AMR stellt ausdrücklich klar, dass erforderliche Impfungen, Chemoprophylaxe und Notfallprävention Arbeitsschutzmaßnahmen sind. Der Arbeitgeber kann Beschäftigte dafür nicht auf eine andere rechtliche Grundlage oder eine andere Indikation verweisen.

Für das Angebot sind folgende Positionen getrennt zu klären:

  • ärztliche Impfberatung und Prüfung vorhandener Nachweise
  • Impfstoffkosten und Verabreichung je Dosis
  • notwendige Folge- und Auffrischimpfungen
  • gegebenenfalls Antikörperbestimmungen
  • präexpositionelle Chemoprophylaxe, etwa bei entsprechender Malariagefährdung
  • Notfallprävention und erforderliche Medikation
  • weitere Termine zur Vervollständigung einer Impfserie

Nicht jede private Reiseimpfung ist automatisch eine betriebliche Leistung. Maßgeblich ist, ob sie wegen des tätigkeitsbedingten Risikos im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und Vorsorge erforderlich anzubieten ist. Private Verlängerungen, Begleitpersonen oder rein touristische Aktivitäten müssen separat bewertet und beauftragt werden.

Welche Kosten zusätzlich entstehen können

Medizinische Zusatzleistungen

Je nach Einsatz und ärztlicher Beurteilung können Labor, weitere Diagnostik oder fachärztliche Mitbeurteilung hinzukommen. Untersuchungen sind nicht pauschal für jede reisende Person identisch. Vor körperlichen oder klinischen Untersuchungen muss die ärztliche Stelle Erforderlichkeit, Inhalt und Zweck erläutern; sie dürfen nicht gegen den Willen der beschäftigten Person durchgeführt werden.

Vorsorge nach der Rückkehr

Nach Ende einer Tätigkeit, für die Pflichtvorsorge erforderlich war, ist Angebotsvorsorge vorgesehen. Sie ist nicht dasselbe wie die nächste reguläre Frist. Ob ein Anbieter den Rückkehrtermin in einer Pauschale einschließt oder separat berechnet, muss im Vertrag stehen.

Fahrt, Vor-Ort-Termin und Ausfallhonorar

Bei Einzelterminen in einer Praxis entstehen möglicherweise betriebliche Wege und Ausfallzeit. Bei mehreren Reisenden kann ein Termin im Betrieb wirtschaftlicher sein, verursacht aber gegebenenfalls Anfahrt, Mindesteinsatz oder Gerätekosten. Kurzfristig abgesagte Termine werden in manchen Preislisten nach Zeit berechnet.

Arbeitszeit und interne Organisation

Arbeitsmedizinische Vorsorge soll möglichst während der Arbeitszeit stattfinden. Zur Gesamtkalkulation gehören daher Terminzeit, An- und Abfahrt, Terminverwaltung, Zusammenstellung der Einsatzdaten und eine mögliche Vertretung. Die separate Seite Reisezeit und Arbeitszeitgesetz behandelt die arbeitszeitrechtliche Einordnung der eigentlichen Dienstreise.

Gesamtkosten pro Auslandsentsendung berechnen

Für die Budgetplanung eignet sich diese Struktur:

Gesamtkosten = Vorsorgepauschale + medizinische Zusatzleistungen + Impfstoffe und Verabreichung + Prophylaxe und Notfallmedikation + Fahrt/Vor-Ort-Kosten + bezahlte Terminzeit + interne Administration + Rückkehrvorsorge

Führen Sie die Positionen zunächst ohne Schätzpreis. Markieren Sie anschließend, ob sie laut Angebot enthalten, optional oder nach Aufwand abzurechnen sind. Damit werden Angebote vergleichbar, auch wenn Anbieter unterschiedliche Pakete verwenden.

Beispiel für eine Vergleichsmatrix

Kostenposition Anbieter A Anbieter B Im Vertrag geklärt?
Vorsorge und Beratung enthalten enthalten ja/nein
Basislabor enthalten zusätzlich ja/nein
Impfleistung enthalten je Dosis ja/nein
Impfstoff enthalten oder separat? separat ja/nein
Prophylaxe/Notfallmedikation separat separat ja/nein
Rückkehrvorsorge enthalten oder separat? separat ja/nein
Fahrt und Vor-Ort-Zeit nach Aufwand Pauschale ja/nein
Ausfallhonorar Frist und Satz Frist und Satz ja/nein

Offene Felder sind kein Nebendetail. Sie zeigen, wo die spätere Rechnung von der vermeintlich günstigen Grundpauschale abweichen kann.

Drei typische Beschaffungssituationen

Der wirtschaftlich passende Auftrag hängt auch von der Zahl und Verteilung der Einsätze ab:

Situation Sinnvoll zu vergleichen Häufig übersehener Kostenblock
einzelne Person, einzelner Einsatz Praxistermin mit vollständig definiertem Paket Folgeimpfungen und Rückkehrvorsorge
mehrere Personen mit ähnlichem Ziel und Zeitraum Einzeltermine gegen gebündelten Vor-Ort-Termin Anfahrt, Mindesteinsatz und benötigte Räume
regelmäßig wechselnde Länder und Tätigkeiten Rahmenvertrag mit klaren Einheitspreisen und Reaktionszeiten laufende Länderbewertung, kurzfristige Termine und Zusatzleistungen

Bei mitreisenden Familienangehörigen ist die Trennung besonders wichtig. Die AMR 6.6 lässt zu, dass die beauftragte ärztliche Stelle auch deren Beratung und Impfung übernimmt, ordnet diese Aufgaben aber außerhalb der betriebsärztlichen Einsatzzeit ein. Der betriebliche Auftrag sollte deshalb festlegen, ob und in welchem Umfang das Unternehmen solche Leistungen freiwillig übernimmt. Sie dürfen nicht unbemerkt in die gesetzlich erforderliche Vorsorge der beschäftigten Person eingerechnet werden.

Zehn Fragen für ein belastbares Angebot

Senden Sie Anbieterinnen und Anbietern dieselben Falldaten und lassen Sie diese Punkte schriftlich beantworten:

  1. Wird Vorsorge nach Anhang Teil 4 ArbMedVV oder zusätzlich eine Eignungsbeurteilung angeboten?
  2. Welche Länder, Einsatzorte, Tätigkeiten, Dauer und Unterbringung liegen der Kalkulation zugrunde?
  3. Welche Beratung und welche nur bei Erforderlichkeit angebotenen Untersuchungen umfasst der Preis?
  4. Sind Basislabor und weitere Laborparameter enthalten?
  5. Sind Impfberatung, Impfung, Impfstoff und Folgegaben jeweils enthalten?
  6. Wie werden Chemoprophylaxe und Notfallmedikation abgerechnet?
  7. Ist die Angebotsvorsorge nach Ende des Einsatzes eingeschlossen?
  8. Welche Fahrt-, Zeit-, Termin- oder Ausfallpauschalen gelten?
  9. Ist der genannte Betrag netto, brutto oder umsatzsteuerfrei?
  10. Welche Daten erhält der Arbeitgeber mit Rechnung und Vorsorgebescheinigung?

Ein guter Auftrag nennt den Vorsorgeanlass und die Exposition, verlangt aber keine Diagnose oder pauschale Tauglichkeitsaussage.

Datenschutz bei Rechnung und Kostenkontrolle

Die Verwaltung benötigt Kostenstelle, Leistungsart, Terminstatus, Betrag und Vorsorgebescheinigung. Individuelle Befunde, Diagnosen, Laborwerte, Impfentscheidungen oder verordnete Medikamente gehen nicht an Führungskräfte oder HR.

In der Vorsorgekartei dokumentiert der Betrieb, dass, wann und aus welchem Anlass Vorsorge stattgefunden hat und wann weitere Vorsorge angezeigt ist. Medizinische Details bleiben bei der ärztlichen Stelle. Auch ein ausführlicher Rechnungsprüfprozess ist kein Grund, die ärztliche Schweigepflicht zu umgehen.

Kosten senken, ohne Vorsorge zu kürzen

Sinnvolle Einsparungen entstehen durch bessere Organisation, nicht durch das Streichen medizinisch erforderlicher Leistungen:

  • Reiseplanung früh melden, damit Impfserien rechtzeitig beginnen können
  • vorhandene Impfnachweise freiwillig direkt zur ärztlichen Stelle mitbringen
  • mehrere Vorsorgeanlässe in einem abgestimmten Termin bündeln
  • bei mehreren Reisenden Praxis- und Vor-Ort-Modell vergleichen
  • Länder-, Tätigkeits- und Aufenthaltsdaten vollständig bereitstellen
  • Rückkehrvorsorge und mögliche Folgetermine schon im Auftrag klären
  • Rechnungen nach Leistungsumfang statt nur nach Grundpauschale vergleichen

So wird aus einem schwer planbaren Einzelpreis ein nachvollziehbares Budget für die gesamte berufliche Auslandsprävention.