G26 Kosten 2026: die kurze Antwort

Eine G26 Untersuchung hat keinen bundesweit festen Preis. Öffentliche Anbieterangaben, abgerufen am 19. August 2026, nennen je nach Atemschutzgruppe Ausgangsbeträge von rund 90 bis 248 Euro pro Person. Der Rechnungsbetrag kann höher liegen, wenn Labor, Ergometrie, Röntgen, Reise, Verwaltung oder Umsatzsteuer hinzukommen.

Die Spannweite allein genügt noch nicht für ein Budget. Zuerst muss feststehen, ob arbeitsmedizinische Vorsorge oder eine Eignungsbeurteilung beauftragt wird. Danach werden Atemschutzgruppe, ärztlich erforderlicher Umfang, Terminort und Zusatzpositionen verglichen. Die alte Bezeichnung „G26“ ist weiterhin eine häufige Such- und Angebotssprache; das aktuelle DGUV-Regelwerk spricht fachlich von Vorsorge beziehungsweise Eignungsbeurteilung beim Tragen von Atemschutzgeräten.

Öffentliche G26 Preise im Vergleich

Die folgende Stichprobe ist keine Marktstudie und keine Preisempfehlung. Sie zeigt veröffentlichte Beträge von Seiten, die für die Suchanfrage „G26 Untersuchung Kosten“ sichtbar sind oder konkrete G26-Preise veröffentlichen. Steuerstatus, Leistungsumfang und Aktualität unterscheiden sich.

Öffentliche Quelle und Preisstand Genannte G26-Beträge Hinweise der Quelle
ASG Ingenieure, Preisliste vom 1. August 2025 G26.1: 90 Euro; G26.2: 110 Euro; G26.3: 150 Euro bei G26.2 und G26.3 Labor zusätzlich; Fahrt möglich; Eignungsleistungen gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer
Arbeitsmedizin Osnabrück G26.1: 99,90 Euro; G26.2: 177,75 Euro; G26.3: 200,53 Euro Website nennt die drei Beträge, kennzeichnet deren Steuerstatus in dieser Tabelle aber nicht einheitlich
BfBA, gültig seit 16. Dezember 2024 G26.1: 129 Euro; G26.2: 198 Euro; G26.3: 248 Euro laut Seite zuzüglich Umsatzsteuer; mögliche Bildgebung oder Ergometrie; Bearbeitungspauschale für gewerbliche Neukunden
PIA Feuerwehrtauglichkeit schwerer Atemschutz: 163 Euro höhere Kosten je nach Untersuchungsumfang, etwa für Blutuntersuchung oder Thorax-Röntgen, möglich
Doktus Atemschutz Gruppe 3 G26.3: ab 240 Euro pro Person in der Gruppenuntersuchung Startpreis; Seite beschreibt einen möglichen Zeit- und Untersuchungsumfang, weitere Bedingungen gehören ins Angebot

Die Tabelle vergleicht veröffentlichte Zahlen, nicht gleichartige Leistungspakete. Der niedrigste Betrag ist nicht automatisch das günstigste vollständige Angebot. Eine ältere, noch hoch sichtbare Feuerwehr-Veröffentlichung aus 2010 wurde bewusst nicht als Preisorientierung übernommen.

Vorsorge oder Eignung: zuerst den Zweck bepreisen

Die Preisfrage beginnt mit dem Auftrag. Die aktuelle ArbMedVV trennt arbeitsmedizinische Vorsorge vom Nachweis gesundheitlicher Eignung. Werden beide aus betrieblichen Gründen in einem Termin durchgeführt, müssen die verschiedenen Zwecke gegenüber der beschäftigten Person offengelegt werden.

Merkmal Arbeitsmedizinische Vorsorge Eignungsbeurteilung
Ziel Beratung und Prävention zu arbeitsbedingten Gefährdungen gesundheitliche Eignung für eine bestimmte berufliche Anforderung beurteilen
Grundlage ArbMedVV und Gefährdungsbeurteilung gesonderte Rechtsgrundlage oder zulässige Vereinbarung
Rückmeldung an den Betrieb Vorsorgebescheinigung ohne medizinische Befunde zweckgebundene Eignungsaussage im zulässigen Umfang
Preisprüfung Beratung, mögliche Untersuchungen, Bescheinigung und Nebenkosten Untersuchungsumfang, Bescheinigung, Steuerstatus und Nebenkosten gesondert klären

Nach § 6 ArbMedVV entscheidet die Ärztin oder der Arzt, ob körperliche oder klinische Untersuchungen für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind. Sie dürfen nicht gegen den Willen der beschäftigten Person durchgeführt werden. Ein pauschaler Katalog „immer inklusive“ passt deshalb nicht automatisch zu jedem Vorsorgetermin.

Für die Zuordnung der Atemschutzgeräte verweist die DGUV Regel 112-190 auf die AMR 14.2. Gruppe 2 und 3 führen grundsätzlich zur Pflichtvorsorge, Gruppe 1 zur Angebotsvorsorge; Ausnahmen hängen vom Gerät und Gebrauch ab. Die Detailzuordnung bleibt auf den Seiten G26.1, G26.2 und G26.3.

Wer muss die G26 Untersuchung bezahlen?

Bei einem betrieblichen Atemschutzanlass trägt der Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitsschutzkosten. § 3 Abs. 3 ArbSchG untersagt, Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz den Beschäftigten aufzuerlegen. Nach § 3 ArbMedVV sorgt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für angemessene Vorsorge, beauftragt die ärztliche Stelle und soll den Termin während der Arbeitszeit ermöglichen.

Für die Praxis ergeben sich vier Fälle:

  1. Beschäftigte im Betrieb: Der Arbeitgeber beauftragt und bezahlt die erforderliche Vorsorge. Ein privat bezahlter Termin darf nicht als Ersatz für einen ungeklärten Arbeitgeberprozess dienen.
  2. Gesonderte Eignungsbeurteilung: Auftrag, Grundlage, Ergebnisweg und Kosten werden vorab schriftlich festgelegt. Der betriebliche Auftraggeber bleibt vom privaten Selbstzahlerfall zu trennen.
  3. Gesetzliche Krankenkasse: Eine Behandlung wegen Krankheit ist nicht dasselbe wie betriebliche Vorsorge. Die Krankenkasse übernimmt nicht anstelle des Arbeitgebers dessen Arbeitsschutzorganisation.
  4. Freiwillige Feuerwehr: Gemeinde, Kommune oder zuständiger Träger klären Bestellung und Zahlung. Bei einem öffentlich-rechtlichen Kostenträger kann die vorherige Bescheinigung nach § 11 GOÄ für den Abrechnungsweg bedeutsam sein.

Wer als Beschäftigter oder Feuerwehrmitglied nur eine Praxisrechnung vorgelegt bekommt, sollte vor dem Termin klären, wer beauftragt hat, welcher Zweck bescheinigt werden soll und wohin die Rechnung geht.

Vollkosten statt Arztpreis berechnen

Für das Jahresbudget zählen mehr Positionen als die ärztliche Einzelleistung:

Vollkosten G26 = ärztlicher Grundpreis + medizinisch erforderliche Zusatzleistungen + Reise und Verwaltung + bezahlte Terminzeit + interne Koordination + Ausfall- und Wiederholungsrisiko.

Ein reines Planungsbeispiel zeigt die Wirkung. Die Annahmen sind frei gewählt und stellen keinen marktüblichen Preis dar:

Rechenposition Annahme Betrag
zehn Termine Gruppe 3 10 × 180 Euro Ausgangspreis 1.800 Euro
Zusatzleistungen als Budgetreserve 10 × 30 Euro 300 Euro
Reise und Organisation des Anbieters Pauschale 250 Euro
bezahlte Terminzeit 10 × 1,25 Stunden × 40 Euro interner Vollkostensatz 500 Euro
interne Planung und Nachverfolgung 4 Stunden × 40 Euro 160 Euro
Planungsbudget Summe der Annahmen 3.010 Euro

Der Wert pro Person beträgt in diesem Beispiel 301 Euro, obwohl der angenommene ärztliche Ausgangspreis nur 180 Euro beträgt. Bei Sammelterminen sinken möglicherweise Reise- und Koordinationskosten; bei Ausfällen, weiten Wegen oder zusätzlichen Untersuchungen steigen sie.

Zehn mögliche Zusatzkosten im Angebot

Fordern Sie für jede Position Menge, Einheit, Einzelpreis, Steuerstatus und Auslöser an:

  1. ärztliche Aufklärung, Beratung und Bescheinigung
  2. Lungenfunktion, Ruhe-EKG oder andere im Angebot benannte Basisleistungen
  3. Ergometrie beziehungsweise Belastungs-EKG
  4. Labor, Urintest und externe Laborleistungen
  5. medizinisch begründete Bildgebung oder fachärztliche Abklärung
  6. Anfahrt, Kilometer, Fahrzeit, Parken und Mindestdauer vor Ort
  7. Vor- und Nachbereitung, Bericht oder zusätzliche Bescheinigung
  8. Einrichtung, Teilnehmerverwaltung oder Neukundenpauschale
  9. abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine
  10. erneute Vorstellung bei fehlenden Unterlagen oder ärztlichem Klärungsbedarf

„Labor inklusive“ ist ohne Leistungsbeschreibung nicht vergleichbar. Ebenso wenig sagt „G26.3 komplett“ aus, ob Eignung, Vorsorge, Ergometrie, Bescheinigung, Steuer und Reise enthalten sind.

Angebotscheck für einen fairen Vergleich

Alle angefragten Stellen sollten dasselbe anonymisierte Mengengerüst erhalten. Persönliche Gesundheitsdaten sind dafür nicht nötig.

  • Atemschutzgerät und Gerätegruppe nach fachkundiger Zuordnung
  • Tätigkeit, Arbeitsschwere, Klima, Tragedauer und Einsatzort
  • Vorsorgeart oder gesonderter Eignungszweck
  • Anzahl Ersttermine und voraussichtliche Wiederholungen
  • Standorte, Schichten und gewünschte Sammeltermine
  • benötigter Terminzeitraum und mögliche Ausfallregel
  • enthaltene ärztliche Leistungen und mögliche Zusatzpositionen
  • Steuerstatus je Leistungsart
  • Reise-, Verwaltungs- und Stornokosten
  • Art der Bescheinigung und datenschutzgerechter Übermittlungsweg
  • Preisbindung, Vertragslaufzeit und Regel für Mehrbedarf

Vergleichen Sie anschließend nicht nur den Endbetrag, sondern drei Kennzahlen:

  1. vergleichbarer Fallpreis: alle erwartbaren externen Kosten geteilt durch die geplanten Termine,
  2. Vollkosten je Termin: externer Fallpreis plus interne Arbeits- und Koordinationskosten,
  3. Mehrkostenrisiko: Summe aller nur auf Anfrage oder nach Aufwand berechneten Positionen.

Rechnung, Bescheinigung und Gesundheitsdaten trennen

Die Rechnung braucht Leistungsart, Datum, Menge, Preis und Auftraggeber, aber keine Diagnose. Für das Kostencontrolling genügen Kostenstelle, Terminstatus, Rechnungsstatus und vertragliche Position. Medizinische Befunde, Laborwerte, EKG-Daten oder Gesprächsinhalte gehören weder in Einkaufslisten noch in eine allgemeine Arbeitsschutzsoftware.

Bei arbeitsmedizinischer Vorsorge erhalten Arbeitgeber und Beschäftigte eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und Termin sowie einem gegebenenfalls ärztlich angezeigten Folgetermin. Der Arbeitgeber erhält nicht den medizinischen Befund. Bei einer Eignungsbeurteilung muss der zulässige Ergebnisweg vor dem Termin feststehen.

ArbeitsschutzPilot kann Atemschutzgruppe, betrieblichen Anlass, zuständige ärztliche Stelle, Termin, Kostenstelle, Rechnungsstatus, Bescheinigung und nächsten Review verbinden. Das System legt weder den medizinischen Umfang noch den Preis fest und speichert keine Diagnosen.

Wiederholungen im Jahresbudget berücksichtigen

Ein Jahresbudget sollte Ersttermine, fällige Wiederholungen und eine kleine organisatorische Reserve getrennt ausweisen:

erwartete Termine = neue Atemschutztragende + im Jahr fällige Folgetermine + anlassbezogene Zusatztermine.

Die konkrete Frist wird nicht aus einer allgemeinen Preisliste abgelesen. Sie richtet sich nach Regelwerk, Atemschutzgruppe, ärztlicher Einordnung und Besonderheiten des Einsatzes. Änderungen an Gerät, Tätigkeit oder gesundheitlicher Situation können einen früheren Review auslösen. Die fachliche Übersicht bietet der Ratgeber zur G26 Untersuchung; die Dokumentation ohne Befunde behandelt die Vorsorgekartei.

Bei mehrjährigen Verträgen sollten Preisänderung, neue Zusatzkosten und nicht ausgeschöpfte Terminkontingente ausdrücklich geregelt sein. So entsteht kein falsches Sparmodell, bei dem ein niedriger Jahrespreis nur wenige tatsächlich nutzbare Termine enthält.

Besonderheit Freiwillige Feuerwehr

Für Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr ist die Eignungsbeurteilung ein eigener Fall. Die aktuelle DGUV-Bescheinigung FBFHB-011 mit Stand 15. Dezember 2025 trennt Eignungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge in ihrem Formular. Auch die DGUV Regel 105-049 stellt besondere Anforderungen an Eignung und ärztliche Auswahl.

Das Angebot sollte deshalb ausdrücklich nennen:

  • Eignungsbeurteilung für die vorgesehene Atemschutzgruppe
  • gegebenenfalls gemeinsam durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge
  • verwendetes Formular und Zeitpunkt der nächsten Beurteilung
  • ärztliche Ausstattung und Kenntnis der Feuerwehranforderungen
  • Auftraggeber, Kostenübernahme, GOÄ-Bezug und Rechnungsempfänger
  • Zusatzkosten bei weiterführender Abklärung

Details zu Eignung, Ausbildung, Einsatzprofil und Fristen bleiben bewusst auf der Seite G26 Untersuchung Feuerwehr. Diese Seite beantwortet die Kosten- und Einkaufsfrage.

Abgrenzung im G26-Cluster

Diese Keyword-Aufteilung hält die konkrete G26-Preisfrage von allgemeinen Betriebsarzt- und Betreuungskosten getrennt.

Methode, Aktualität und fachliche Grenzen

Preis- und Rechtsstand: 19. August 2026. Für die Wettbewerbsanalyse wurden die ersten zehn auffindbaren Ergebnisse der Suchanfrage „G26 Untersuchung Kosten“ geprüft. Die Preisstichprobe verwendet öffentlich zugängliche Anbieterangaben; sie ist nicht repräsentativ und sagt nichts über medizinische Qualität oder regionale Verfügbarkeit aus. Ein Suchtreffer mit Preisangaben aus 2010 wurde als veraltet bewertet und nicht in die aktuelle Orientierung übernommen.

Die rechtliche Einordnung stützt sich auf ArbSchG, die zuletzt im Mai 2026 geänderte ArbMedVV, AMR 14.2, DGUV Regel 112-190 sowie aktuelle Feuerwehr-Unterlagen der DGUV. Maßgeblich bleiben Gefährdungsbeurteilung, Einzelfall, ärztliches Ermessen, konkrete Beauftragung und das verbindliche Angebot. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.