Welcher Arzt ist für welchen G31-Anlass richtig?

Die passende ärztliche Stelle lässt sich nicht allein über das Suchwort “G31 Untersuchung Ärzte” bestimmen. G31 war die Nummer eines früheren DGUV Grundsatzes. Seit 2022 heißen die fachlichen Empfehlungen anders und trennen unter anderem Taucherarbeiten von Überdruck bei Arbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus der Tätigkeit, nicht aus der alten Nummer.

Einsatz und Zweck Geforderte ärztliche Qualifikation So wird sie geprüft Typischer Nachweis
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichen Taucherarbeiten mit Tauchgerät und Atemgasversorgung Facharzt für Arbeitsmedizin oder Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin nach § 7 ArbMedVV Ärztekammerverzeichnis prüfen, Arbeitgeber beauftragt die Stelle Vorsorgebescheinigung ohne Befunde
Untersuchung für Arbeiten in Druckluft mit mehr als 0,1 bar Überdruck Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, Druckluftkenntnissen und behördlicher Ermächtigung nach § 13 DruckLV Ermächtigung bei der zuständigen Landesbehörde bestätigen Bescheinigung nach § 10 DruckLV
Gesonderte Eignungsbeurteilung für einen betrieblichen Einsatz Für die Fragestellung fachkundige ärztliche Stelle; zusätzliche Regeln des Tätigkeitsbereichs beachten Rechtsgrund, Zweck und Datenumfang vor Beauftragung klären Gesonderte Eignungsaussage
Private oder vereinsbezogene Sporttauchtauglichkeit Tauchmedizinisch qualifizierte Praxis nach den Regeln des Veranstalters, Verbands oder Versicherers Anerkennungsbedingungen des Empfängers prüfen Sporttaucherbescheinigung

Kurzregel für die Buchung: Nennen Sie zuerst Tätigkeit und Zweck. Fragen Sie erst danach nach einem Termin. Eine Praxis kann Sporttaucher untersuchen, ohne arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten zu dürfen. Ein Betriebsarzt kann für Taucherarbeiten qualifiziert sein, ohne eine Ermächtigung für Druckluftarbeiten zu besitzen.

Warum die Bezeichnung G31 allein nicht genügt

Die nummerierten Untersuchungsgrundsätze der DGUV werden seit August 2022 nicht mehr fortgeführt. An ihre Stelle traten die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen; deren zweite Auflage erschien im September 2024. Das neue System macht die Unterscheidung sichtbar: Eine Empfehlung betrifft Vorsorge bei Taucherarbeiten, eine weitere die Eignung bei Überdruck. Empfehlungen unterstützen die ärztliche Praxis, schaffen aber nicht selbst die Pflicht des Arbeitgebers.

Für berufliches Tauchen steht der Vorsorgeanlass im Anhang Teil 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Dort ist Pflichtvorsorge für Arbeiten unter Wasser vorgesehen, bei denen die Beschäftigten über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt werden. Wer im Betrieb nur “G31” bestellt, lässt offen, ob Vorsorge, Eignung oder ein privates Attest gemeint ist.

Die Druckluftverordnung regelt dagegen Arbeiten in Druckluft mit mehr als 0,1 bar Überdruck. Taucherarbeiten sind nach § 1 Absatz 2 ausdrücklich ausgenommen. Bei Arbeiten in einer Druckluftkammer, einem Tunnel oder einem Senkkasten kann deshalb ein anderer Arzt und ein anderer Nachweis nötig sein als bei einem Berufstaucher.

Mehr zur rechtlichen Einordnung, zu Fristen und Wiederholungsanlässen steht auf G31 Untersuchung Pflicht. Diese Seite bleibt bei der Auswahl und Beauftragung der ärztlichen Stelle.

Ärzte für Taucherarbeiten nach ArbMedVV auswählen

Nach § 3 Absatz 2 ArbMedVV beauftragt der Arbeitgeber die ärztliche Vorsorge. Ist bereits ein Betriebsarzt bestellt, soll dieser vorrangig beauftragt werden. Das spart keine Qualifikationsprüfung, ist aber der sinnvollste Startpunkt, weil der Betriebsarzt Arbeitsplätze und Schutzmaßnahmen kennen sollte.

Für die Durchführung verlangt § 7 ArbMedVV die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Fehlen für eine bestimmte Aufgabe besondere Kenntnisse, Anerkennungen oder Geräte, muss der beauftragte Arzt weitere entsprechend qualifizierte Ärzte hinzuziehen. Eine Website-Angabe wie “Tauchmedizin”, “Überdruckmedizin” oder “G31” beantwortet diese formale Frage noch nicht.

Prüfen Sie vor der Beauftragung:

  1. Ist die Gebiets- oder Zusatzbezeichnung im offiziellen Arztregister eingetragen?
  2. Führt die Praxis ausdrücklich arbeitsmedizinische Vorsorge für berufliche Taucherarbeiten durch?
  3. Kennt sie die konkrete Arbeitsweise, Atemgasversorgung und Einsatzorganisation?
  4. Sind notwendige Untersuchungsmittel vor Ort vorhanden oder verbindlich über Partner organisiert?
  5. Erhält der Betrieb eine Vorsorgebescheinigung nach ArbMedVV und kein privates Sportattest?

Die Bundesärztekammer-Arztsuche führt zu den regionalen Verzeichnissen der Landesärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen. Dort lässt sich eine ärztliche Qualifikation nachschlagen. Erfahrung mit dem konkreten Einsatz, verfügbare Geräte und die angebotene Bescheinigung müssen Sie dennoch direkt mit der Praxis klären.

Ärzte für Druckluftarbeiten nach DruckLV finden

Bei Druckluftarbeiten ist die Hürde höher. § 10 DruckLV verlangt eine Untersuchung durch einen nach § 13 ermächtigten Arzt. Die Ermächtigung setzt arbeitsmedizinische Fachkunde, Kenntnisse zu Arbeiten in Druckluft und eine Entscheidung der zuständigen Behörde voraus.

Es gibt kein bundesweit vollständiges öffentliches Register. Einige Länder stellen Listen bereit, andere nennen Ansprechstellen oder prüfen einzelne Angaben. Die Liste des Landesinstituts für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Ärzte mit Zustimmung zur Veröffentlichung erscheinen. Ein fehlender Listeneintrag beweist deshalb nicht, dass keine Ermächtigung besteht.

Gehen Sie so vor:

  1. Ermitteln Sie die für die Arbeitsstelle zuständige Arbeitsschutzbehörde des Bundeslandes.
  2. Bitten Sie die Praxis um ermächtigende Behörde, Ermächtigungsumfang und aktuelle Kontaktdaten.
  3. Lassen Sie den Status bei Zweifeln durch die Behörde bestätigen.
  4. Übergeben Sie vor der Untersuchung den höchsten Arbeitsdruck und die genaue Arbeitsstelle.
  5. Klären Sie zusätzlich die projektbezogenen ärztlichen Aufgaben nach § 12 DruckLV, einschließlich Erreichbarkeit und Versorgung.

Die Ermächtigung ist kein bloßes Formmerkmal für eine Einzeluntersuchung. Die Verordnung bindet den Arzt auch in die medizinische Betreuung der Druckluftarbeitsstelle ein. Die BAuA-Übersicht zu Überdruck ordnet Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und den Einsatz eines besonders ermächtigten Arztes ein.

G31 Arzt in der Nähe: ein belastbarer Suchweg

Eine regionale Suchanfrage liefert oft Praxen, Kliniken, Taucherärzte und Untersuchungszentren nebeneinander. Sortieren Sie Treffer nicht nach Entfernung, sondern nach Nachweis und Einsatzzweck.

1. Den betrieblichen Anlass in einem Satz festlegen

Beispiele sind: “Pflichtvorsorge für gewerbliche Taucherarbeiten mit schlauchversorgtem Atemgas” oder “Untersuchung nach § 10 DruckLV für Tunnelarbeiten bei maximal 1,2 bar Überdruck”. Ein genauer Satz verhindert, dass ein sportmedizinischer Termin gebucht wird, obwohl ein betrieblicher Nachweis gebraucht wird.

2. Offizielle Stellen vor Verzeichnisse von Anbietern setzen

Nutzen Sie für Arbeitsmedizin die regionalen Ärztekammerverzeichnisse. Nutzen Sie für eine DruckLV-Ermächtigung die zuständige Landesbehörde. Branchenlisten oder Suchmaschinen können Kandidaten liefern, ersetzen aber keine Bestätigung der Qualifikation.

3. Den vorgesehenen Nachweis schriftlich abfragen

Fragen Sie, wie das Dokument heißt, auf welcher Vorschrift es beruht und welche Angaben der Arbeitgeber erhält. So erkennen Sie früh, ob die Praxis eine Vorsorgebescheinigung, eine DruckLV-Bescheinigung, eine Eignungsaussage oder nur ein Sporttaucherattest anbietet.

4. Einsatzbezogene Erfahrung und Organisation klären

Bei seltenen oder technisch besonderen Einsätzen zählt nicht nur die Facharztbezeichnung. Fragen Sie nach Erfahrung mit dem vorgesehenen Druckprofil, Atemgas, thermischen Belastungen, schwerer Schutzausrüstung und der Notfallorganisation. Benötigt die Praxis externe Diagnostik, sollte der Weg vor dem Termin feststehen.

Prüfliste für das erste Gespräch mit der Praxis

Die folgenden zehn Fragen lassen sich am Telefon klären und danach per E-Mail bestätigen:

  1. Welche Leistung bieten Sie an? ArbMedVV-Vorsorge, DruckLV-Untersuchung, Eignungsbeurteilung oder Sporttauchtauglichkeit?
  2. Welche arbeitsmedizinische Bezeichnung liegt vor? Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin?
  3. Besteht eine Ermächtigung nach § 13 DruckLV? Wenn ja: durch welche Behörde und für welchen Umfang?
  4. Passt Ihre Erfahrung zu unserer Tätigkeit? Beschreiben Sie Taucherarbeit, Kammer, Tunnel, Senkkasten oder sonstigen Einsatz genau.
  5. Welche Angaben benötigen Sie aus der Gefährdungsbeurteilung? Stimmen Sie den sicheren Übermittlungsweg ab.
  6. Sind alle nötigen Untersuchungsmittel verfügbar? Falls nicht: Wer wird hinzugezogen und wer koordiniert die Termine?
  7. Welchen Nachweis stellen Sie aus? Lassen Sie Zweck und Rechtsgrund benennen.
  8. Wie werden Vorsorge und Eignung getrennt? Fragen Sie nach getrennten Aufträgen, Informationen und Dokumenten.
  9. Welche Aufgaben übernehmen Sie am Einsatzort? Das betrifft bei Druckluftarbeiten besonders Erreichbarkeit, Beratung und Notfallversorgung.
  10. Wie schützen Sie Gesundheitsdaten? Der Arbeitgeber benötigt den Nachweis, nicht Befunde oder Diagnosen.

Notieren Sie Ansprechpartner, Datum und bestätigte Qualifikationen in der Beschaffungsakte. Medizinische Ergebnisse gehören nicht dorthin.

Musteranfrage an eine ärztliche Stelle

Eine knappe Anfrage reicht für die Vorauswahl. Personenbezogene Gesundheitsdaten sind dafür nicht erforderlich.

Betreff: Anfrage zur arbeitsmedizinischen Vorsorge oder Untersuchung bei Überdruck

Wir planen [Tätigkeit] am Standort [Ort]. Der Einsatz erfolgt [unter Wasser mit Atemgasversorgung / in Druckluft] bei maximal [Tiefe oder Überdruck]. Gesucht wird [Pflichtvorsorge nach ArbMedVV / Untersuchung nach § 10 DruckLV / getrennte Eignungsbeurteilung].

Bitte teilen Sie uns mit, welche arbeitsmedizinische Qualifikation und gegebenenfalls welche Ermächtigung nach § 13 DruckLV vorliegt, welche Angaben Sie vorab benötigen und welchen Nachweis Sie ausstellen. Bitte nennen Sie auch, ob weitere ärztliche Stellen oder externe Diagnostik eingebunden werden.

Für eine Terminanfrage sollten Sie keine Diagnosen, Medikamentenlisten oder vollständigen Krankenakten versenden. Solche Informationen übermittelt die beschäftigte Person nur auf einem mit der ärztlichen Stelle vereinbarten medizinischen Weg.

Welche Arbeitsplatzangaben der Arzt benötigt

Der Arbeitgeber muss dem beauftragten Arzt die Verhältnisse am Arbeitsplatz und den Vorsorgeanlass zugänglich machen. Eine bloße Stellenbezeichnung wie “Taucher” reicht nicht. Bereiten Sie ein tätigkeitsbezogenes Blatt vor:

  • genauer Arbeitsauftrag und Arbeitsverfahren
  • Einsatz unter Wasser oder in einer Druckluftarbeitskammer
  • maximale Tauchtiefe oder höchster Arbeitsdruck
  • erwartete Druckwechsel, Einsatzdauer und Schichtfolge
  • verwendetes Atemgas und Art der Versorgung
  • körperliche Arbeit, Lasten und Zwangshaltungen
  • Kälte, Sicht, Strömung, Lärm und sonstige Umgebungsfaktoren
  • Schutzkleidung, Ausrüstung und Kommunikationsmittel
  • Dekompressions-, Rettungs- und Notfallorganisation
  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und getroffene Schutzmaßnahmen
  • gewünschter Zweck des Termins und benötigte Dokumentart

Bei Druckluftarbeiten verpflichtet § 14 DruckLV den Arbeitgeber, dem Arzt insbesondere höchsten Arbeitsdruck und Arbeitsstelle mitzuteilen. Die Praxis kann außerdem eine Begehung benötigen. Beschäftigte beantworten die medizinische Anamnese selbst; Führungskräfte erhalten daraus keine Einzelheiten.

Welcher Nachweis in den Betrieb gehört

Vorsorge, DruckLV-Untersuchung und sportmedizinisches Attest sind nicht austauschbar.

Dokument Was der Betrieb daraus entnimmt Was nicht in die Personal- oder Vorsorgeakte gehört
Vorsorgebescheinigung nach ArbMedVV Vorsorgeanlass, Datum der Teilnahme, nächster Vorsorgetermin Diagnosen, Laborwerte, Bildgebung, Gesprächsinhalte
Bescheinigung nach § 10 DruckLV Aussage, ob gesundheitliche Bedenken gegen Druckluftarbeit bestehen Detaillierte medizinische Begründung und Befunde
Getrennte Eignungsaussage Nur die für die konkrete Tätigkeit nötige Aussage im zulässigen Umfang Vollständiger Gesundheitsstatus oder sachfremde Angaben
Sporttaucherbescheinigung Erfüllung einer privaten, sportlichen oder vereinsbezogenen Anforderung Kein Ersatz für betriebliche Vorsorge oder DruckLV-Nachweis
Rechnung oder Terminbestätigung Kaufmännischer oder organisatorischer Status Kein Beleg für eine abgeschlossene Vorsorge oder Eignung

Die Vorsorgekartei führt nur die nach ArbMedVV benötigten Organisationsdaten. Der Umgang mit ärztlicher Schweigepflicht und betrieblichen Rückmeldungen wird auf Betriebsarzt Schweigepflicht vertieft.

Ablauf von der Suche bis zum Einsatz

Ein sauberer Prozess vermeidet Fehlbuchungen und hält Gesundheitsdaten aus der betrieblichen Organisation heraus:

  1. Gefährdungsbeurteilung auswerten: Tätigkeit, Rechtsbereich und Zweck des ärztlichen Termins festlegen.
  2. Qualifikation definieren: Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin für ArbMedVV, zusätzliche § 13-Ermächtigung für DruckLV.
  3. Kandidaten prüfen: Offizielle Verzeichnisse und Behördenauskunft nutzen, Angebot und Dokumentart bestätigen lassen.
  4. Arzt beauftragen: Arbeitsplatzinformationen übergeben, bei vorhandenem Betriebsarzt dessen vorrangige Einbindung prüfen.
  5. Beschäftigte informieren: Zweck, Ablauf, Arbeitszeit, Datenschutz und Terminweg verständlich erklären.
  6. Termin durchführen lassen: Medizinische Anamnese und Befunde bleiben zwischen Arzt und beschäftigter Person.
  7. Passenden Nachweis kontrollieren: Dokumentart, Anlass und organisatorische Angaben prüfen, ohne medizinische Daten nachzufordern.
  8. Einsatzfreigabe organisieren: Pflicht- und Einsatzvoraussetzungen vor Arbeitsbeginn prüfen und nächste Termine vormerken.

Der Regelfall nach § 3 Absatz 3 ArbMedVV ist arbeitsmedizinische Vorsorge innerhalb der Arbeitszeit. Mehrere Vorsorgeanlässe können möglichst in einem Termin gebündelt werden. Eignungsuntersuchungen sollen nicht mit Vorsorge verbunden werden, außer betriebliche Gründe machen dies erforderlich; dann muss der Arzt die unterschiedlichen Zwecke offenlegen.

Vier typische Buchungsfehler und ihre Korrektur

Sporttaucherarzt statt arbeitsmedizinischer Vorsorge

Ein Beschäftigter bringt ein privates Tauchtauglichkeitsattest mit. Der Arbeitgeber hat jedoch Pflichtvorsorge für berufliche Taucherarbeiten veranlasst. Das Attest ersetzt die Vorsorgebescheinigung nicht. Korrektur: Anlass nach ArbMedVV dokumentieren und einen entsprechend qualifizierten Arbeits- oder Betriebsmediziner beauftragen.

Betriebsarzt ohne DruckLV-Ermächtigung

Der bestellte Betriebsarzt betreut das Unternehmen, besitzt aber keine Ermächtigung nach § 13 DruckLV. Für die Untersuchung nach § 10 genügt seine allgemeine arbeitsmedizinische Qualifikation nicht. Korrektur: einen ermächtigten Arzt einbinden und Aufgaben, Informationsfluss und Zuständigkeiten zwischen beiden Stellen festlegen.

Vorsorge und Eignung in einem unklaren Auftrag

Die Praxis soll “G31 machen”, erhält aber keine Aussage dazu, ob Vorsorge oder Eignung benötigt wird. Korrektur: Zwecke, Grundlagen und Dokumente vorab trennen. Falls dieselbe Praxis beide Leistungen erbringt, braucht es für jede Aufgabe die passende Qualifikation sowie getrennte Aufträge und Rückmeldungen.

Eigenständig gewählte Praxis ohne Arbeitgeberbeauftragung

Ein Beschäftigter vereinbart selbst einen Termin und erwartet Kostenerstattung. Die Praxis kennt Arbeitsplatz und Anlass nicht. Korrektur: Der Arbeitgeber klärt die qualifizierte Stelle, beauftragt sie, trägt die Kosten der erforderlichen Vorsorge und übermittelt die tätigkeitsbezogenen Informationen. Ein individueller Arztwunsch kann berücksichtigt werden, wenn Qualifikation und ordnungsgemäße Beauftragung gesichert sind.

Abgrenzung im G31 Themencluster

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Frage, welche ärztliche Stelle passt und wie wird sie geprüft und beauftragt. Dadurch bleiben ähnliche Suchanfragen klar verteilt:

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Quellenstand und fachliche Grenzen

Der Rechtsstand dieser Auswahlhilfe wurde am 20. August 2026 anhand der ArbMedVV, der Druckluftverordnung, der BAuA-Informationen und der DGUV Empfehlungen geprüft. Landesbehörden können Zuständigkeiten, Veröffentlichungswege und Ermächtigungsverzeichnisse unterschiedlich organisieren. Fragen Sie daher für Druckluftarbeiten immer die Behörde des Einsatzortes.

Diese Seite unterstützt die betriebliche Auswahl und Organisation. Sie beurteilt weder die Gesundheit einzelner Personen noch die medizinische Eignung für einen konkreten Einsatz. Diese Entscheidung trifft die qualifizierte ärztliche Stelle anhand der Tätigkeit und der persönlichen Untersuchung.